Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen von mir.
Weitere Pressemitteilungen der CDU Landtagsfraktion finden Sie unter folgenden Links:
Krankenhausreform | | Nr. 179/23
TOP 14 ff: Für eine moderne und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Ministerin von der Decken,
ich möchte mich zunächst für Ihren aufschlussreichen Bericht und die Arbeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium bedanken.
So haben wir am Dienstag alle die gemeinsame Presseerklärung mit Bayern und Rheinland-Pfalz gelesen, in der es um das Thema Bundesratsinitiative zu Finanzinvestoren in MVZ-Strukturen ging.
Ich möchte die Chance nutzen und mich auch hierfür herzlich bedanken und von dieser Stelle viel Erfolg bei der Umsetzung wünschen.
Für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in Deutschland wäre es gut, wenn auch das Bundesgesundheitsministerium einen ähnlichen Elan wie sie an den Tag legen würde.
Leider bleibt es hier regelmäßig bei Ankündigungen. Insbesondere zur dringend notwendigen und überfälligen Krankenhausreform.
Für Ende April war ein Konzept angekündigt – bis heute am 11. Mai ist Schweigen im Walde beziehungsweise bei Herrn Lauterbach. So wird das nichts!
Unter diesem Tagesordnungspunkt debattieren wir heute vier Anträge und weitere Änderungsanträge, die sehr unterschiedliche Themenfelder der Gesundheitsversorgung in unserem Land behandeln.
Der Antrag „Krankenhäuser unterstützen – Tarifabschlüsse refinanzieren“ ist für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit unsere Krankenhäuser von zentraler Bedeutung:
Wir begrüßen den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen.
Dieser stellt mit einem durchschnittlichen Anstieg von zwölf Prozent (gemäß Veröffentlichung der Deutschen Krankenhausgesellschaft) einen Inflationsausgleich für die Beschäftigten der Krankenhäuser dar, die den TVöD anwenden. Auf dem schwierigen Arbeitsmarkt für Fachkräfte im Gesundheitswesen bleiben diese Krankenhäuser dadurch auch wettbewerbsfähiger.
Allerdings ist derzeit keine Refinanzierung dieses Anstiegs der Personalkosten gegeben. Die durch den Bund festgelegte Veränderungsrate für die Fortschreibung der Krankenhausvergütung in 2023 beträgt nur 4,3 Prozent. Sollte keine weitere Finanzierung erfolgen, wird die Insolvenzgefahr insbesondere von kommunalen Krankenhäusern weiter zunehmen.
Negativ betroffen werden auch Krankenhäuser sein, die sich an die Entwicklung des TVöD anlehnen. In Schleswig-Holstein sind damit ca. 80 Prozent aller Krankenhäuser betroffen. Die Krankenhäuser sind ohnehin schon durch die Kostensteigerungen in anderen Bereichen wie zum Beispiel Energie, Lebensmittel und Medikamente gebeutelt, so dass eine Kompensation des Personalkostenanstiegs durch Einsparungen in anderen Bereichen nicht möglich ist. Zur Kostensenkung verbliebe diesen Häusern also nur noch ein Personalabbau, der allerdings bei der knappen Personalausstattung zu einem nicht gewünschten Leistungsabbau führen würde.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine kurzfristige komplette Refinanzierung des Tarifabschlusses gegeben sein muss, da anderenfalls die Existenz von Krankenhäusern bzw. die medizinisch notwendige Versorgung der Bevölkerung gefährdet ist.
Im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche ist mit höchster Priorität die zeitnahe Finanzierung der Personalkostenentwicklung in den Krankenhäusern sicherzustellen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen.
Ich komme nun zu dem Antrag von SPD und SSW, dass das Land Schleswig-Holstein mit 10 Millionen Euro in die Betriebsmittelfinanzierung von stationären Geburtsstationen eintreten soll.
Liebe Mitglieder der SPD-Fraktion, liebe Mitglieder der SSW-Fraktion, mehr plumper Kommunalwahlkampf geht nicht.
Ich empfinde zwar eine gewisse Sympathie für den Punkt, dass SPD und SSW offensichtlich die Einschätzung der CDU teilen, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach aktuell Poker mit unserem Gesundheitssystem spielt und dabei im vollem Bewusstsein das Risiko in Kauf nimmt, dass sein Handeln weitreichende Konsequenzen für werdende Mütter und ungeborene Kinder hat. Liebe Antragsteller, ihr Antrag zeigt aber leider weder eine gangbare noch eine nachhaltige Lösung auf.
Mit unserem Alternativantrag „Sicherstellung der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein langfristig gewährleisten“ zeigen wir einen für unser Bundesland realistischen Weg auf. Hier ist bereits eine ganze Reihe an Projekten in der Umsetzung:
So nenne ich beispielhaft das klare Bekenntnis zur Unterstützung der Level 4-Geburtsstationen durch die Entscheidung auf Landesebene zur Verteilung der Gelder nach §5 Krankenhausentlastungsgesetz oder den Dialog mit der Freien und Hansestadt Hamburg zur Landesgrenzen überschreitenden Kooperation oder natürlich den von der Landesregierung eingesetzten Qualitätszirkel Geburtshilfe.
Unser Bundesland steht in den nächsten Jahren vor großen finanziellen Herausforderungen, auch in der Gesundheitsversorgung.
So sind wir zum Beispiel gesetzlich für die Investitionsmittelfinanzierung der Krankenhäuser und der Geburtsstationen verantwortlich. Hier ist in dieser Legislaturperiode bereits einiges erreicht worden, aber wir haben weiterhin große Herausforderungen vor uns.
Liebe Abgeordnete der Opposition: Helfen Sie Frau Ministerin von der Decken dabei, den Bund dazu zu bringen, dass zukünftig wieder eine auskömmliche Finanzierung der Geburtshilfe sichergestellt wird.
Ich möchte nun noch kurz einige Worte zum Antrag „Gute und flächendeckende Gesundheitsversorgung sichern“ der SPD sagen.
Der Name des Antrags klingt gut. Bedauerlich ist nur, dass hinter drei Spiegelstrichen nur alte Hüte stehen:
- Zur Krankenhausreform und zur Finanzierung der Geburtshilfe: Hier ist das Land längst auf Bundesebene aktiv. Der Ball liegt jetzt beim Bundesministerium für Gesundheit, wie ich eingangs erwähnte. Oder
- Investitionsmittel für kommunale Krankenhäuser: Dazu muss ich Ihnen sagen: Das Land setzt auf eine Trägervielfalt und unterstützt alle Krankenhäuser im Land bei Investitionen nach gleichen Kriterien. Die Trägerstruktur spielt hierfür keine Rolle und das ist auch richtig so.
- haben wir die von Ihnen geforderte Eindämmung von investorengeführten Praxen und Medizinischen Versorgungszentren doch schon im vergangenen September gemeinsam mit den Grünen in einem Antrag in den Landtag eingebracht.
Ein wirklich alter Hut!
Für CDU und Grüne gehört wesentlich mehr zu einer modernen und bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung, wir haben daher hierzu einen Alternativantrag eingebracht.
- Wir wollen den Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe weiter stärken und Anreize für die Niederlassung im ländlichen Raum setzen.
- Wir wollen neben den Reformen im Krankenhausbereich die bestehenden Krankenhäuser besser miteinander vernetzen und medizinische Kooperationen fördern. Das ermöglicht Synergien und eine Steigerung der Versorgungsqualität.
- Das gleiche gilt für die Aufhebung der Sektorengrenzen zwischen ambulantem und stationärem Bereich. Hier muss es viel mehr Austausch geben. Dabei helfen auch KI und Digitalisierung. Der Ausbau der Telemedizin, gerade auch im ländlichen Raum, gehört ebenfalls dazu. Darum wollen wir den Versorgungssicherungsfonds weiterführen.
- Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit allen Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen von A wie Apothekern bis Z wie Zahnärzten im Dialog mit Wissenschaft und Gesundheitswirtschaft das Gesundheitssystem in Schleswig-Holstein vorausschauend, realistisch und nachhaltig ausrichten.
Machen Sie dabei mit, stimmen Sie gemeinsam mit uns für diesen Antrag!
Vielen Dank!
Krankenhausreform | | Nr. 143/23
Vorschläge der Ampel stehen nicht im Einklang mit dem Grundgesetz
Zum heute von der Gesundheitsministerin und den Gesundheitsministern der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vorgestellten Rechtsgutachten zur verfassungsmäßigkeit der Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform der Ampel erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Wenig überraschend kommt das Gutachten von Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger zu dem Ergebnis, dass die Vorschläge der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung nicht im Alleingang durch den Bund umgesetzt werden können. Laut Grundgesetz haben die Länder die Kompetenz zur Krankenhausplanung, auch wenn der Bundesgesundheitsminister das gerne ignorieren möchte.
Ich begrüße das Ergebnis des Gutachtens ausdrücklich, es stärkt die Position von zukünftigen Patientinnen und Patienten in unserem Bundesland. Die Verhältnisse in Schleswig-Holstein entsprechen eben nicht den Verhältnissen in Berlin oder Hamburg. Diesem Umstand wird mit den bisherigen Vorschlägen zu wenig Bedeutung zugemessen, wir brauchen für Schleswig-Holstein passgenaue Lösungen für eine gute und bedarfsgerechte Versorgung. Auch die Menschen auf unseren Inseln und dem flachen Land haben Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung, die nicht erst nach zwei Stunden Fahrt im Rettungswagen erreicht wird. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass regionale Besonderheiten unseres Bundeslandes bei der Krankenhausreform Berücksichtigung finden werden“, so Hansen.
Cannabis-Legalisierung | | Nr. 142/23
Ampel relativiert die Gefahren von Cannabis
Die drogenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Dagmar Hildebrand und der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen, lehnen die Pläne der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung strikt ab. Zu den vorgelegten Eckpunkten der Bundesminister Lauterbach und Özdemir erklären die beiden Abgeordneten:
„Ich bin mit dem Vorhaben der Minister Lauterbach und Özdemir weiterhin alles andere als einverstanden. Die Fakten zu den Gefahren einer Cannabis-Legalisierung liegen nach wie vor seit vielen Jahren auf dem Tisch: Kinderärzte und Psychiater warnen vor schweren Psychosen und durch die Entkriminalisierung wird zudem die Hemmschwelle abgebaut.
Das ständige Relativieren der Gefahren von Cannabis mit Blick auf das Rauchen und den Alkoholkonsum ist und bleibt erbärmlich und kann junge Menschen geradezu zum Konsum verführen“, so Hildebrand.
Dabei betone Minister Lauterbach in der Beschreibung seiner jüngsten Eckpunkte der Cannabis-Legalisierung sogar selbst (Zitat): „Die Gefahren von Cannabis für die kognitive und psychosoziale Entwicklung von Jugendlichen dürfen keinesfalls unterschätzt werden.“
„Aus dieser unbestrittenen Tatsache die Schlussfolgerung zu ziehen, die Abgabe von Cannabis direkt an die Altersgruppe junger Erwachsener zu erlauben, die den Jugendlichen am nächsten steht und mit denen sie gemeinsame Freundeskreise unterhält, ist ebenfalls in keiner Weise hilfreich. Wenn der Minister glaubt, dass etwa beim gemeinsamen Konsumieren von Cannabis auf Partys die Weitergabe der Substanz fein säuberlich unter Beachtung der Altersgrenze erfolgt, befindet er sich auf dem Holzweg“, so Hildebrand weiter.
Auch ob eine „umfassende Wende im Umgang mit Cannabis erforderlich und überfällig ist“, wie der Minister betone bleibe unklar. „Denn „erforderlich“ ist eine Sache bekanntermaßen ja immer nur dann, wenn es kein milderes Mittel gibt, das den angestrebten Zweck genauso gut erreicht. Diese Rechtskenntnis dürfte auch der Bundesgesundheitsminister haben. Die entscheidende Frage, die sich hier stellt, ist: Gibt es wirklich kein milderes Mittel, das den sogenannten „Genusszweck“ erfüllen kann? Muss es Cannabis, müssen es wirklich Drogen sein? Wohl kaum.
Dass Herr Lauterbach bei dem Thema „Legalisierung“ seine Eckpunkte ausgerechnet mit dem Minister für Ernährung und Landwirtschaft vorstellt, nicht jedoch mit dem für Rechtsfragen primär zuständigen Justizminister Buschmann, ist schon eine Besonderheit, die zur Fragwürdigkeit des gesamten Vorhabens nur allzu gut zu passen scheint“, so Hildebrand.
„Das menschliche Gehirn ist etwa mit dem 25. Lebensjahr ausgewachsen. Der Konsum von Cannabis beeinflusst nachweislich das menschliche Gehirn und dessen Wachstum. Gerade bei jungen Menschen können hier schwere Schäden auftreten, die teilweise irreversibel und behandlungspflichtig sind. Bereits heute sind die Wartezeiten im Bereich der Psychiatrie sehr lang. Für Kinder und Jugendliche bedeutet das häufig, dass Schul-, Studien- und Ausbildungsabschlüsse nicht erreicht werden. Wenn die Vorschläge so beschlossen werden, werden wir in den nächsten Jahren zum Beispiel mehr Psychosen sehen. Die Ampel schweigt lieber zu diesem Thema und tut so, als wenn es hier kein Problem gibt. Das zeigt, dass es Lauterbach tatsächlich nur um medienwirksame Presseauftritte und romantische Klientelpolitik geht und nicht um die Gesundheit, insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen“, so der Gesundheitsexperte Hauke Hansen.
Krankenhaus-Reform | | Nr. 95/23
Länder müssen bei Krankenhausreform auf Augenhöhe eingebunden werden
Zur Ankündigung der Gesundheitsminister und der Gesundheitsministerin aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die Krankenhaus-Reformpläne des Bundes auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Die Länder müssen bei der geplanten Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers endlich auf Augenhöhe eingebunden werden. Die Ankündigung der drei Länder, die Vorschläge des Bundesgesundheitsministers auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen, ist nach dem bisherigen Verhalten von Herrn Lauterbach nun ein notwendiger Schritt. Es ist schwer zu ertragen, mit welcher Gutsherrenart Herr Lauterbach hier weitreichende Veränderungsprozesse herbeiführen möchte, ohne die Betroffenen, also die Krankenhäuser, die Krankenkassen und die Bundesländer auf Augenhöhe in den Entscheidungsprozess mit einzubinden. Immer wieder können die Betroffenen nur durch die medienwirksamen Auftritte des Ministers über seine Pläne für die Krankenhäuser im Land erfahren.
Auch der vom Bundesgesundheitsminister vorgesehene Zeitplan für die Reform ist nach Meinung von nahezu allen Fachleuten deutlich zu kurz, um eine nachhaltige und dauerhaft tragfähige Lösung zu erarbeiten. Statt der angestrebten sechs Monate des Ministers müssen wir bei so einer großen Reform realistisch eher mit drei Jahren rechnen. Alleine dieser Fakt sollte die übrigen Mitglieder der Bundesregierung nachdenklich machen.
Dass sich offensichtlich niemand aus der Bundesregierung Gedanken zur Verfassungsmäßigkeit der eigenen Vorschläge gemacht hat, komplettiert das verheerende Bild. Hier setzten nun die drei Bundesländer mit dem Auftrag für das Gutachten an. Dass eine Reform in unserem Gesundheitssystem erforderlich ist, ist unstrittig. Diese Reform muss allerdings vor Gerichten bestehen können, wenn ein von Schließung oder Verkleinerung betroffenes Krankenhaus Klage einreicht. Ob der Bund seine eigenen Kompetenzen mit den vorgeschlagenen Strukturvorgaben überschreitet, wird das Gutachten zeigen. Ich persönlich gehe davon aus. Ich erwarte von Herrn Lauterbach, dass er seine bisherigen Fehler einsieht und im weiteren Verfahren alle Beteiligten angemessen einbindet“, so Hauke Hansen.
Krankenhäuser | | Nr. 64/23
TOP 10 + 32: Stabile und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sektorübergreifend weiterentwickeln
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren,
CDU und Grüne bringen heute zwei für die gesundheitliche Versorgung der Menschen in Schleswig-Holstein wichtige Anträge in diese Landtagssitzung ein:
Der erste betrifft zusätzliche Investitionsmittel für unsere Krankenhäuser in Schleswig-Holstein. Die Krankenhausfinanzierung teilt sich in Deutschland in zwei große Bereiche auf:
Die Finanzierung von Investitionskosten, ist Sache der Länder und Kommunen, die Finanzierung von Betriebskosten, wird auf Bundesebene über die Krankenkassen geregelt.
Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in unserem Land ist aktuell sehr angespannt, mehrfach sogar existenzbedrohend. Die Gründe hierfür sind vielfältig:
So kommen zum Beispiel zu den Corona-Nachwirkungen auch noch steigende Energie- und Inflationskosten hinzu. Die von der Bundesebene zur Verfügung gestellten Gelder für die Betriebskostenfinanzierung reichen hier vorne und hinten nicht aus.
Nun ist die geplante Krankenhausstrukturreform von Herrn Bundesgesundheitsminister Lauterbach in aller Munde.
Wenn man am letzten Donnerstag im Sozialausschuss den ausführlichen Bericht von Frau Ministerin von der Decken zur Krankenhausstrukturreform gehört hat, kann man sich leicht ausmalen, welche finanziellen Auswirkungen durch die Reform von Herrn Lauterbach hier möglicherweise auf uns als Land Schleswig-Holstein zukommen. Die Frage ist, ob diese Euro-Beträge am Ende 8, 9 oder gar 10 Stellen haben werden.
Für uns ist daher wichtig, dass sich der Initiator der Reform, also der Bund, auch an den reformbedingten Investitionskosten beteiligt und diese nicht alleine von uns hier vor Ort zu schultern sind. FDP, SPD und SSW blenden diesen Aspekt in ihrem eigenen Antrag „Auskömmliche Investitionsmittel für Krankenhäuser bereitstellen“ vollständig aus. Wir werden diesen Antrag daher auch aus diesem Grund ablehnen.
Unabhängig von der Krankenhausstrukturreform hat der Infrastrukturbericht eine Finanzierungslücke in der Krankenhausinvestitionsfinanzierung in unserem Land dargelegt. In den letzten Jahren sind immer wieder Anstrengungen unternommen worden, um diese Lücke zu schließen und hier besteht ja auch fraktionsübergreifend weitgehend Einigkeit, dass dieses gut und richtig war. In Schleswig-Holstein ist im Landeskrankenhausgesetz geregelt, dass sich Kreise und kreisfreie Städte an den Investitionskosten mit jeweils 50 Prozent beteiligen. Die Bereitstellung von Investitionsmittel ist also nicht nur eine finanzielle Belastung für das Land, es ist auch ein Kraftakt für unsere Kommunen.
Nun hat unsere Landesregierung bekannt gegeben, dass zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 220 Mio. Euro über die kommenden zehn Jahre bereitgestellt werden sollen. 110 Mio Euro durch das Land und 110 Mio. Euro durch unsere Kommunen. Diese Mittel sind in Anbetracht der Herausforderungen notwendig und gut angelegtes Geld.
Ich finde es gut und richtig, dass wir die Landesregierung bei der Klärung der Modalitäten mit den Kommunen zur möglichst flexiblen Bereitstellung der anteiligen Finanzmittel unterstützen und wir in Schleswig-Holstein nicht in einer Gutsherrenart a la Lauterbach agieren. Friss oder stirb passt halt nicht zu uns, da sind wir hier im Norden vernünftiger.
Jetzt bleibt mir leider für die sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung, kaum noch Zeit, daher möchte ich noch ein paar kurze Worte sagen:
Das Wohl der Patientinnen und Patienten steht für uns im Fokus. Um die bestmögliche Gesundheitsversorgung zu ermöglich, führen sektorenübergreifende Projekte genau in die richtige Richtung. Auch vor dem Hintergrund des stetig steigenden Drucks des Fachkräftemangels, sind ambulante und stationäre Versorgungsstrukturen sinnvoll miteinander zu verbinden.
Ich bitte sowohl den Antrag von CDU und Grünen wie auch den ergänzenden Antrag der FDP in den Sozialausschuss zu überweisen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
| Nr. 56/23
Die Doppelmoral der SPD – Pläne der Ampel sind Gefahr für gesundheitliche Versorgung im Land
Zur Doppelmoral der SPD bei der Finanzierung von Krankenhäusern erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Hauke Hansen:
„Während die SPD im Land vollmundig den vollumfänglichen Erhalt aller Notaufnahmen und der Geburtshilfe im ganzen Land fordert, bereitet SPD-Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit seinen Reformplänen für eine „moderne und bedarfsgerechte Krankenhauslandschaft das exakte Gegenteil vor. Dabei wurde in der gestrigen Ausschusssitzung von Gesundheitsministerin Prof. von der Decken eindrücklich aufgezeigt, welche Folgen die „one size fits all“-Vorstellungen des Bundesgesundheitsministers auf die Krankenhauslandschaft im Land haben werden. Erschreckend ist dabei auch, dass der Bundesgesundheitsminister die handelnden Akteure an einer konstruktiven Mitwirkung hindert. Offensichtlich ist die SPD im Bund nicht an den Realitäten vor Ort interessiert.
Wir brauchen eine bedarfsgerechte Finanzierung der Krankenhäuser und Kliniken im Land, die dem Land auch zukünftig krankenhausplanerischen Spielraum ermöglicht, um die länderspezifischen Besonderheiten bestmöglich berücksichtigen zu können.
Für völliges Unverständnis sorgt hier das Agieren der SPD im Land, statt den eigenen Bundesgesundheitsminister einzufangen und mit den Beteiligten an einen Tisch zu bringen, verspricht die SPD im Land munter das genaue Gegenteil von Lauterbachs Reformvorhaben. Ich fordere die SPD im Land eindrücklich auf, diese Doppelmoral umgehend einzustellen, selbst Einfluss auf den Bundesgesundheitsminister zu nehmen und unserer Ministerin Prof. von der Decken bei ihrem Einsatz für die Krankenhauslandschaft in Schleswig-Holstein zu unterstützen“, so Hansen.
Energiehilfen | | Nr. 54/23
Energiehilfen für Krankenhäuser greifen zu kurz
Zu den Energiehilfen des Bundes für die Krankenhäuser im Land erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hauke Hansen:
„Die Energiehilfen des Bundes für Krankenhäuser sind an der Realität vorbeigeplant und decken nicht den tatsächlichen Bedarf. Am Beispiel des Klinikums Nordfriesland, an dem sich die Energiekosten im vergangenen Jahr verdreifacht haben, zeigt sich, dass es der Ampel offensichtlich an der Fähigkeit fehlt, dringende Probleme zu erkennen und diese zu lösen. Nach den aktuellen Planungen steht zu befürchten, dass dieses Krankenhaus keinerlei Bundesförderung erhalten wird. Diese Entscheidung der Bundesregierung ist weder fair noch nachvollziehbar.“
Krankenhausinvestitionen | | Nr. 23/23
Wir stehen zu unseren Zusagen bei den Krankenhausinvestitionen
Zur heute vorgestellten Verständigung der Landesregierung auf zusätzliche Investitionsmittel für Krankenhausinvestitionen im Land erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Wir stehen zu unseren Zusagen bei den Krankenhausinvestitionen im Land. Ich freue mich, dass die Landesregierung heute die Verständigung vorstellen konnte, wie die Finanzierungslücke bei den Krankenhausinvestitionen geschlossen werden kann, für die es in der vergangenen Wahlperiode noch keine finale Finanzierungszusage gegeben hat. Insgesamt 110 Millionen Euro wird das Land damit in den kommenden zehn Jahren zusätzlich zur Verfügung stellen, um den Investitionsstau, der über viele Jahre bei unseren Krankenhäusern und Kliniken aufgelaufen ist, weiter abzubauen.
Wir stehen für bestmögliche Bedingungen für eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige medizinische Versorgung der Menschen in unserem Land und gehen die großen Herausforderungen im Gesundheitsbereich entschlossen an. Mit den zusätzlichen Investitionsmitteln machen wir auch einmal mehr deutlich, dass wir zu unseren Zusagen gegenüber den Kliniken und Krankenhäuser stehen und das Land seine Hausaufgaben gemacht hat. Jetzt muss auch der Bund endlich liefern und endlich für eine auskömmliche Finanzierung bei den Betriebskosten sorgen.“, so Hansen.
Krankenhäuser | | Nr. 21/23
Land hilft Kliniken im Land mit Vorfinanzierung der Bundeshilfen
Zum Start der Vorfinanzierung der Bundeshilfen der Krankenhäuser durch das Land erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Die Vorfinanzierung der Bundesmittel für Krankenhäuser zur pauschalen Hilfe für Energiemehrkosten durch das Land zeigt, dass die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung in Schleswig-Holstein die schwierige Situation vieler Krankenhäuser sehr ernst nehmen und nicht nur rumschnacken, sondern anpacken und aktiv helfen. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unterstützt das Land nun dort, wo die bereits vor Monaten groß angekündigten Hilfen des Bundes wieder viel zu lange dauern. Das Land springt hier nun ein und übernimmt die Vorfinanzierung der von Bund zugesagten Betriebskosten mit 48 Millionen Euro. Es fehlt nach wie vor Geld im System der Betriebskostenfinanzierung und die Hilfen zu Energiemehrkosten durch den Bund decken die tatsächlichen Mehrkosten der Häuser, die ja auch in anderen Bereichen deutliche Kostensteigerungen zu verkraften haben, nicht ansatzweise ab. Solange der Bund den Krankenkassen jährlich 10 Milliarden Euro zu wenig für die Empfänger von Sozialtransferleistungen überweist, sehe ich hier auch zukünftig massive Probleme auf uns zukommen“, so Hansen.
Marien-Krankenhaus | | Nr. 20/23
Entscheidend ist die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung
Zur Diskussion um das Marien-Krankenhaus in Lübeck erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Hauke Hansen:
„Von zentraler Bedeutung ist die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung und damit auch die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Geburtshilfe. Aktuell besteht das Risiko, dass die Geburtshilfe des Marien-Krankenhauses in Lübeck mit rund 1.400 Geburten pro Jahr schließt. Wesentlicher Grund dafür ist die für den Betrieb nicht mehr ausreichende personelle Ausstattung der Klinik.
Ausdrücklich begrüßen wir daher das Angebot des UKSH, sich hier zu engagieren. Damit liegt ein nachhaltiger Vorschlag zur Sicherstellung der geburtshilflichen Versorgung in Lübeck auf dem Tisch. Sollten sich weitere Lösungsvorschläge, zum Beispiel mit anderen Trägern, ergeben, stehen wir diesen offen gegenüber.
Diese Situation zeigt erneut, dass die von der Bundesebene festgelegten Vergütungen für Geburten zu niedrig sind. Selbst größere Krankenhäuser mit mehr als 500 Geburten im Jahr gelingt es nicht, hier auch nur annähernd kostendeckend zu arbeiten. Dieser Sachverhalt ist ein ganz entscheidender Grund dafür, weshalb es in der Geburtshilfe aktuell an mehreren Stellen Probleme gibt“, so Hansen.
Krankenhäuser | | Nr. 05/23
Kliniken: Schnellere Entgelt-Verhandlungen nötig
„Ein Problem der Liquidität von Kliniken ist zunehmend, dass Forderungen an die Kassen bestehen, diese aber erst später bezahlt werden. Es ist nötig, dass die Entgelt-Verhandlungen zwischen Kostenträgern und Kliniken schneller stattfinden und das Krankenhausentgeltgesetz vom Bund dahingehend geändert wird, dass ausstehende Zahlungen schneller erfolgen“, so der Vorsitzende des FAK Soziales und Gesundheit der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, und der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen.
Planungssicherheit sei für die Kliniken von großer Bedeutung. Dies gelte besonders angesichts der immer bedrängender werdenden Herausforderungen vor allem durch die Energiekrise, Inflation und Personalmangel.
Kalinka und Hansen: „Rund 80% der Krankenhäuser haben für 2020 bislang in Schleswig-Holstein eine verbindliche Budgetvereinbarung geschlossen, für 2021 sind es etwas mehr als 50%, für 2022 bisher rd. 20%. Die Zahlen machen deutlich, dass es Handlungsbedarf gibt. Der Kostendruck in den Kliniken ist stark gestiegen. Deshalb sind ausstehende Zahlungen ein Problem.
Und es ist wichtig, dass die Kliniken möglichst frühzeitig durch den Abschluss von Entgelt-Verhandlungen wissen, wie hoch welche Leistung vergütet wird und nicht erst Jahre später.“
Krankenhausfinanzierung | | Nr. 03/23
Der Bund lässt Krankenhäuser und Kliniken im Regen stehen
Zu den heutigen Beratungen der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister über die geplante Krankenhausreform des Bundes erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hauke Hansen:
„2023 werden in Deutschland sehr viele Krankenhäuser Verluste aus dem laufenden Betrieb erleiden. Für die Betriebskostenfinanzierung ist dabei der Bund zuständig. Kostensteigerungen in nahezu allen Bereichen wurden und werden durch die getroffenen Entscheidungen von Herrn Lauterbach nicht ausreichend kompensiert.“, so Hauke Hansen.
Heute tagen Bund und Länder zu den Vorschlägen einer Kommission zur Krankenhausfinanzierung. Ein Kernvorschlag der Kommission um Prof. Dr. Tom Bschor ist, dass Krankenhäusern sogenannte Vorhaltekosten für bestimmte Bereiche gezahlt werden sollen.
„Die Finanzierung von Vorhaltekosten ist grundsätzlich sinnvoll. Problematisch ist dabei jedoch, dass den Krankenhäusern zunächst die Fallpauschalen, also Gelder, gekürzt werden sollen, um genau diese eingesparten Gelder dann erneut als Vorhaltekosten zu verteilen. Damit bleibt das Gesamtbudget für die Kliniken in der Summe trotz starker Kostensteigerung konstant. Eine Lösung für die angespannte Situation der Krankenhäuser ist hier nicht zu erkennen. Herr Lauterbach hofft wohl, dass absehbar noch einige Krankenhäuser schließen und damit für die verblieben Häuser dann mehr Geld zur Verfügung steht. Bei den bestehenden Belastungen in der ambulanten wie der stationären Versorgung ist dieser Plan fahrlässig. Eine medizinisch sinnvolle Krankenhausplanung, die eine gute Versorgung der gesamten Bevölkerung gewährleistet, lässt sich so nicht umsetzen.“, so Hauke Hansen.
Corona-Strategie | | Nr. 351/22
Wir gehen einen weiteren Schritt in Richtung Normalität
Zur heute durch die Landesregierung angekündigten Änderungen der Corona-Regeln des Landes zum 1. Januar 2023 erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Heute hat sich die Landesregierung mit dem Corona-Expertenrat erneut beraten. Die in der öffentlichen Anhörung vor dem Innen- und Rechts- sowie dem Sozialausschuss am 3. November getätigten Aussagen haben weiterhin Bestand: Mit Blick auf das Coronavirus sind sich die Experten einig, dass es zum einen keine rechtliche Grundlage mehr für eine Maskenpflicht im ÖPNV gibt, zum anderen die Notwendigkeit für so weitgehende Einschränkungen nicht mehr gegeben sind.
Die Ankündigung der Landesregierung, die Maskenpflicht im ÖPNV daher zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen, ist daher absolut richtig. Damit geht das Land einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Frühzeitig wurde das Auslaufen der Maskenpflicht kommuniziert und damit auch anderen Bundesländern eine Möglichkeit gegeben, diesen Weg mitzugehen.
Mit Blick auf andere Atemwegserkrankungen ist es ebenso richtig, dass die Landesregierung hier auf allgemeine Empfehlungen setzt und den Menschen im Land klare Hilfestellungen für einen eigenverantwortlichen Schutz gibt. Durch unterschiedliche Atemwegserkrankungen ist die Lage des Gesundheitssystems im Land aktuell angespannt. Daher ist es richtig, Hygieneregeln einzuhalten, für die Wahrnehmung von Grippeschutzimpfungen zu werben und Risikogruppen das Tragen einer Maske in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung zu empfehlen“, so Hansen.
Imland Klinik | | Nr. 348/22
Für die Versorgung der Bevölkerung ist die Imland Klinik von herausgehobener Bedeutung
Zur heutigen Bekanntgabe der Imland Klinik, ein Schutzschirmverfahren zu beantragen, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hauke Hansen:
„Für die Versorgung der Bevölkerung ist die Imland Klinik von herausgehobener Bedeutung. Insofern bedaure ich die Belastungen, die durch das nunmehr eingeleitete Schutzschirmverfahren des Krankenhauses gegeben sind. Vor dem Bürgerentscheid wurden den Menschen vor Ort Dinge versprochen, die zu keinem Zeitpunkt kostendeckend waren und von denen niemand sagen konnte, wie sie umgesetzt werden sollen.
Für eine gute Patientenversorgung im Kreis Rendsburg-Eckernförde muss das Ziel sein, die Imland Klinik auf eine wirtschaftliche solide Basis zu stellen.
Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass zur Zeit auch andere Standorte in Schleswig-Holstein unter den aktuellen Personal- und Finanzierungsproblemen leiden. Die Dimension der finanziellen Krise ist bei der Imland Klinik aber im Vergleich besonders weitreichend.“