Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen von mir.
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Krankenhausreform | | Nr. 365/24
TOP 24: Gesundheit ist eines der höchsten Güter, die wir haben
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Dank unserer Fraktion geht heute an die Ministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken und ihr Team.
Wie der Bericht zeigt, hat sich Kerstin von der Decken als GMK-Vorsitzende und unsere Landesgesundheitsministerin in diesem extrem herausfordernden Gesetzgebungsprozess an die Spitze der Länder gestellt und insbesondere gemeinsam mit NRW und Bayern Verantwortung übernommen.
Sie hat immer und immer wieder das Gespräch gesucht und nichts unversucht gelassen, um mit dem Bund eine Einigung zu erzielen. Leider nur mit sehr eingeschränktem Erfolg.
Es ist in der Geschichte des BMG wirklich einmalig, dass ein Minister so krass und stur gegen die Interessen aller 16 Bundesländer agiert hat.Auf halbem Weg hat er den Gesetzentwurf so geändert, dass er im Bundesrat nicht mehr zustimmungspflichtig war. Auch hat der Minister Dinge miteinander verknüpft, die rein fachlich nicht gemeinsam zu betrachten sind.
Ich denke hier zum Beispiel an die Drohung der Verlängerung der Zahlungsfrist für Krankenhausleistungen. Wäre diese Verlängerung eingetreten, würden allen Kliniken bundesweit ab dem 1.1.2025 etliche Millionen Euro Cash-Flow fehlen und das mit einer Vorwarnzeit von nur wenigen Wochen.
Das hätte wiederum erheblichen Einfluss auf die Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser gehabt, zum Beispiel beim Einkauf von Medikamenten oder neuen Geräten.
Auf solch einem Verhalten liegt kein Segen. Unsere Krankenhäuser brauchen finanzielle Planungssicherheit.
Man merkt dem Gesetz an, dass weder die Länder noch die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kammern und auch nicht die Berufs- oder Fachverbände mit ihrer fachlichen Expertise so eingebunden waren, wie es sich für eine Reform dieser Tragweite gehört.
Mit dem KHVVG werden Universitätskliniken gestärkt, auf unsere ländlich geprägten Landesteile und auch unsere Schwerpunktkrankenhäuser sowie die Fachkliniken kommen neue Herausforderungen zu.
Durch die starren Vorgaben des KHVVG hat das Land hier wenig bis keinen Gestaltungsspielraum. Jetzt ist ein Gesetz in Kraft, das vorne und hinten grobe Mängel hat. Wie geht es jetzt weiter? Blicken wir nach vorn:
Das BMG ist noch eine Reihe an Verordnungen und Detailplanungen schuldig. Vor allem aber fehlt uns der Grouper, um die tatsächlichen Auswirkungen der Reform auf das Land Schleswig-Holstein zu sehen und die Krankenhausplanung hierauf auszurichten.
Noch bevor wir einen neuen Landeskrankenhausplan haben, muss es die erste Aufgabe des oder der nächsten Bundesgesundheitsministers/-ministerin sein, die gröbsten Fehler dieser vermurksten Reform zu heilen.
Wir brauchen ein Verbesserungsgesetz für das Verbesserungsgesetz, welches all die Punkte beinhaltet, die in der Protokollerklärung am 22.11. im Bundesrat hinterlegt worden sind.
Viel zu viele Krankenhäuser bundesweit und auch in unserem Land stehen unter erheblichem finanziellem Druck. Eine gute stationäre Versorgung ist in unserem Land nur dann möglich, wenn die Kliniken wieder auf wirtschaftlich stabile Füße kommen.
Diesen Prozess werden wir intensiv unterstützen. Die Menschen, die in unseren Krankenhäusern arbeiten, haben extrem anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgaben. Sie erbringen jeden Tag bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten Höchstleistungen.
Es ist nicht fair, dass viele von Ihnen als Ergebnis dieser vermurksten Reform weiterhin das Damoklesschwert der Insolvenz über sich spüren. Umsichtige Politik ist jetzt gefragt. Wichtig erscheint mir zudem, dass im Rahmen der GMK wieder Vertrauen zwischen dem Bund und den Ländern aufgebaut wird und die Fehler der Reform zeitnah geheilt werden.
Gesundheit ist eines der höchsten Güter, die wir haben.
Die Landeskrankenhausplanung wird von uns daher in intensiver Abstimmung mit den an der Krankenhausplanung Beteiligten erfolgen.
Die Gesundheit der Menschen in unserem Land darf nie wieder durch die Unfähigkeit eines Bundesministers gefährdet werden.
Pflege | | Nr. 364/24
TOP 21: Sicherstellung der pflegerischen Versorgung
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die heutige Rede halte ich in Vertretung der erkrankten Kollegin Andrea Tschacher.
Ich danke der Ministerin für ihren umfassenden Bericht zum „Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in Schleswig-Holstein“.
Pflege betrifft uns alle. Sie ist das Herzstück einer der größten sozialen Herausforderungen unserer Zeit. Mit dem Maßnahmenpaket haben wir im Land einen wichtigen Schritt gemacht. Es umfasst rund 30 Maßnahmen mit kurz-, mittel- und langfristigen Zielen. Mein Dank gilt dem Landespflegeausschuss, dem Sozialministerium und allen, die daran mitgewirkt haben.
Mir ist es wichtig, die Pflege nicht nur aus der politischen Perspektive zu verstehen, sondern auch die Praxis aus Sicht der Pflegekräfte kennenzulernen. Deshalb habe ich Anfang November in einer Pflegeeinrichtung in Lauenburg hospitiert und die Frühschicht ab 6 Uhr begleitet. Nach der Verabschiedung des Maßnahmenpakets habe ich die Einrichtung ins Landeshaus eingeladen, um ihre Meinung zu den einzelnen Maßnahmen zu hören. Die praktischen Rückmeldungen waren sehr hilfreich.
Auf Basis dieser Erfahrungen und Gespräche möchte ich nun vier zentrale Punkte aus dem Maßnahmenpaket hervorheben, die mir besonders wichtig erscheinen – auch wenn es noch viele weitere gute Ansätze gibt:
- Unterstützung pflegender Angehöriger
Pflegende Angehörige sind das Rückgrat unseres Pflegesystems. Sie leisten jeden Tag einen unschätzbaren Beitrag. Hier müssen wir ansetzen und gezielt Verbesserungen schaffen. Maßnahmen wie ‚Familiale Pflege‘ und der ‚Pflege-Guide‘ unterstützen bei der Pflegeorganisation zu Hause und erleichtern die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege – ein Thema, das immer mehr an Bedeutung gewinnt.
- Förderung der Digitalisierung in der Pflege
Die Digitalisierung ist ein wichtiger Schlüssel, um Pflegekräfte und Angehörige zu entlasten. Ein gutes Beispiel hierfür ist das „Digitale Pflegebistro“, das zeigt, wie digitale Innovationen die Pflegepraxis sinnvoll unterstützen können.
Die Maßnahme zur „Digitalen Pflegebedarfserhebung mit Frühwarnsystem“ finde ich besonders spannend, weil sie mithilfe von KI-Technologie frühzeitig Versorgungsdefizite und „weiße Flecken“ in der Pflegeversorgung aufdecken kann.
- Abbau bürokratischen Hürden
Die Bürokratie im Pflegesektor bindet wertvolle Zeit, die für die direkte Pflege genutzt werden könnte. Während meiner Hospitation schilderten Pflegekräfte das eindrücklich. Bürokratieabbau ist eine zentrale Maßnahme, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und mehr Zeit für die Pflege zu schaffen. Auch pflegende Angehörige kämpfen mit aufwändiger Bürokratie: komplizierte Anträge und zeitintensive Kommunikation – auch sie brauchen Entlastung.
- Einbindung von Geflüchteten in den Pflegesektor
Die Einbindung von Geflüchteten in den Pflegesektor ist eine Maßnahme, die ich ausdrücklich begrüße. Diese Maßnahme hat das Potential eine Win-Win-Situation zu schaffen: Die Einbindung von Geflüchteten kann den Fachkräftemangel mindern und eröffnet Perspektiven in einem zukunftssicheren Berufsfeld. Das Pilotprojekt des Sozialministeriums zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in die Pflege zeigt eindrucksvoll, wie dieses Potenzial gehoben werden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Pflege ist ein Thema, das uns alle betrifft. Unser Ziel muss sein, eine Pflege zu gewährleisten, die gerecht, zugänglich und finanzierbar bleibt – jetzt und in Zukunft. Das schaffen wir nur gemeinsam. Das Maßnahmenpaket ist ein wichtiger Schritt, doch es braucht auch bundesweite Reformen, um das Pflegesystem zukunftsfähig zu machen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit – ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit bei der Umsetzung!
| Nr. 338/24
Vertane Chance, notwendige aber handwerklich schlechte Krankenhausreform zu verbessern
Zum heutigen Beschluss der Krankenhausreform im Bundesrat erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Ich bedauere sehr, dass Schleswig-Holstein sich heute bei der Abstimmung im Bundesrat zum KHVVG auf Druck der Grünen enthalten hat und eine Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu Stande gekommen ist. Hier hat unser Koalitionspartner die Interessen unseres Landes aus rein parteipolitischen Gründen geopfert. Aus meiner Sicht ist das unverantwortlich und könnte die Krankenhäuser und Kliniken im Land teuer zu stehen kommen. So haben wir gemeinsam eine Chance vertan, ein notwendiges, aber handwerklich schlechtes Gesetz zu verbessern.
Das hat nun zur Folge, dass Regelungen in Kraft treten, die das Versorgungsgeschehen in Schleswig-Holstein nicht signifikant verbessern und schon gar nicht die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Krankenhäuser lösen werden. Seit Monaten haben sich insbesondere Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gemeinsam für umfangreiche und notwendige Verbesserungen des Gesetzes stark gemacht und auch konkrete Vorschläge unterbreitet. Mein Dank gilt hier unserer Gesundheitsministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken, die in den vergangenen Monaten unermüdlich für die Interessen unseres Landes eingesetzt hat und dieses Verfahren immer konstruktiv begleitet hat.
Durch den heutigen Beschluss des Bundesrats nun sehenden Auges in eine unzureichende Reform zu starten, ist nur schwer zu ertragen. Die Bundesregierung war bis zum Schluss nicht in der Lage, die Auswirkungen der Reform auf die einzelnen Krankenhäuser und Regionen zu simulieren, obwohl sie es in Aussicht gestellt hatte. So befinden wir uns jetzt in einem krankenhausplanerischen Blindflug. Denn Reformschritte müssen jetzt erfolgen, ohne dass wir die Auswirkungen verlässlich abschätzen können. Der Krankenhausplanung in Schleswig-Holstein werden so unnötig und wider besseren Wissens Knüppel zwischen die Beine geworfen. Leidtragende sind die Patientinnen und Patienten genauso wie die Beschäftigten im Gesundheitswesen“, so Hansen.
05.11.2024 – Hauke Hansen
Startklar für die Bundestagswahl!
Neu gewählter Vorstand der CDU Neumünster (von links):
Marcel Yegin, Carl Holtzberg, Andrea Pries, Babett Schwede-Oldehus, Sandra Carstensen, Hauke Hansen, Malgorzata Bardua, Fatih Mutlu, Alexandra Breckwoldt, Martin Kriese, Artur Wrzesinski
Foto: CDU Neumünster
Gesundheit | | Nr. 299/24
Abgeordnete äußern sich zum laufenden Insolvenzverfahren Krankenhaus Geesthacht
Der Sozialausschuss kam auf Antrag der CDU-Fraktion am Rande der Plenarsitzung zu einer Sondersitzung zusammen, um sich über die aktuelle Lage des Krankenhauses Geesthacht, sowie der Klinik für Geriatrie und Seniorenhaus GmbH und das MVZ an der Bergedorfer Straße zu informieren. Den Fragen der Abgeordneten stellten sich der Generalhandlungsbevollmächtigte, der Sanierungsgeschäftsführer sowie der Insolvenzverwalter des angeschlagenen Grund- und Regelversorgers.
Die Vertreter des Krankenhauses berichteten, dass sich die Johanniter bereits aus der Trägerschaft zurückgezogen hätten, das Haus werde aktuell verwaltet. Allerdings sei der Insolvenz- und Bieterprozess auf einem guten Weg.
Der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen dazu: „Die Lage ist ernst und ein harter Prozess für alle Beteiligten. Wir sind froh, dass hochprofessionell an einer Lösung gearbeitet wird und ein klarer, wenn auch ambitionierter Fahrplan vorliegt, der den Beschäftigten bis Weihnachten eine Perspektive gibt, wie es im neuen Jahr für sie weitergeht.“
Aktuell arbeite man, so die Krankenhausvertreter, an einem Sanierungsplan für den Medizinstandort. Kritische Stellen seien vor allem die geringe Anzahl elektiver Eingriffe, die betriebswirtschaftlich nicht rentable Geburtshilfe sowie ein Sanierungsstau von rund 30 Mio. Euro bei den Liegenschaften.
Die für Geesthacht zuständige Abgeordnete Andrea Tschacher zeigte sich nach der Ausschusssitzung besorgt und versprach, den Prozess in den kommenden Monaten weiter engmaschig zu begleiten und darauf zu achten, dass die gesundheitliche Versorgung ihrer Heimatregion dem Versorgungsbedarf auch zukünftig angemessen und auskömmlich bleibt.
Krankenhausreform | | Nr. 289/24
Bundesgesundheitsminister Lauterbach missachtet parlamentarische Gepflogenheiten
Am morgigen Donnerstag soll die lang verhandelte Krankenhausreform (KHVVG) im Bundestag verabschiedet werden.
In der abschließenden Beratung im Gesundheitsausschuss hat der Bundesminister heute zugegeben, dass eine zentrale Beratungs- und Entscheidungsgrundlage ausschließlich den Ampelparteien zur Verfügung gestellt wurde. Opposition und Bundesländer, die die Reform im Rahmen der Landeskrankenhausplanung umsetzen müssen, wurden nicht informiert. Es handelt sich dabei um ein Auswirkungsanalyse-Tool, mit dem sich Bedarfsnotwendigkeiten, Versorgungsbedeutung, Finanzierung und sogar die Schließung einzelner Krankenhäuser simulieren lassen.
Hauke Hansen, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, zeigt sich fassungslos: „Der Bundesgesundheitsminister ignoriert die berechtigten und gesetzlich festgeschriebenen Interessen der Länder und der Opposition. Er stört damit empfindlich das demokratische Miteinander. Er hat bereits im gesamten Gesetzgebungsverfahren bewusst Länder- und Krankenhausinteressen ignoriert. Der heute ruchbar gewordene Ausschluss von Opposition und Ländern von zentralen Entscheidungsgrundlagen ist ein massiver Verstoß gegen unsere parlamentarischen Gepflogenheiten.“
Gesundheitsversorgung | | Nr. 255/24
Regierungstragende Fraktionen beantragen Sondersitzung des Sozialausschusses zu Johanniter-Standort Geesthacht
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Johanniter Medizinisches Versorgungszentrum Geesthacht GmbH und die Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung für die Johanniter-Krankenhaus Geesthacht GmbH sowie für die Johanniter Geriatrie und Seniorenzentrum Geesthacht GmbH haben die Region erschüttert. Die Landtagsabgeordneten Hauke Hansen, gesundheitspolitischer Sprecher, und Andrea Tschacher, die lokale Landtagsabgeordnete, erklären hierzu:
„Mit großer Besorgnis haben wir die Nachricht von der Insolvenz des Johanniter-Standortes Geesthacht vernommen. Der Standort Geesthacht ist essenziell für die Gesundheitsversorgung der Menschen in der Region. Diese Entwicklung ist ein harter Schlag ins Gesicht für alle, die hier täglich für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten arbeiten. Hier gibt es keine faulen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Betrieb in Schieflage gebracht haben: Die aktuell nicht auskömmliche Finanzierung der Klinikleistungen ist das Problem. Ein Großteil aller Krankenhäuser erzielen rote Zahlen. Es ist logisch, dass die Träger das nicht dauerhaft ausgleichen können und es so zu Insolvenzverfahren kommt,“ so die beiden Landtagsabgeordneten.
Bemerkenswert: Noch im November letzten Jahres besuchte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Johanniter-Krankenhaus Geesthacht. Er hob hervor, dass Einrichtungen wie Geesthacht von der geplanten Krankenhausreform profitieren würden, insbesondere durch eine bessere Abdeckung der Vorhaltekosten. Gleichzeitig stellte er in Aussicht, dass kleine, bedarfsnotwendige Krankenhäuser wie das Johanniter-Krankenhaus Geesthacht eine Zukunftsperspektive erhalten könnten.
„Leider hat das aber nicht geholfen, dass Krankenhaus musste nun Insolvenz anmelden. Die Länder haben den Bund mehrfach aufgefordert, eine auskömmliche Übergangsfinanzierung bis zur Umsetzung und Wirkung der Reform zu gewährleisten. Die Insolvenz des Krankenhauses Geesthacht ist ein weiterer trauriger Beleg für die Richtigkeit und Dringlichkeit dieser Forderung“, so Hansen.
„Die geplante Krankenhausreform ist grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung, benötigt jedoch umfassende Anpassungen. Eine verlässliche Übergangsfinanzierung ist entscheidend, um unkontrollierte Klinikschließungen zu verhindern und die medizinische Versorgung in Flächenländern wie Schleswig-Holstein aufrechtzuerhalten,“ so Tschacher.
Der Verlauf der beantragten Insolvenzverfahren bleibt abzuwarten. Wie sich der Geschäftsbetrieb aller Einrichtungen sowie die Versorgung der Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner weiterentwickeln, wird von den kommenden Gesprächen und Entscheidungen abhängen.
Antrag auf Sondersitzung des Sozialausschusses gestellt
Um die Situation in Geesthacht umfassend zu erörtern, haben die regierungstragenden Fraktionen des Landtages eine Sondersitzung des Sozialausschusses beantragt. „Wir nehmen die Lage sehr ernst,“ erklärten die Abgeordneten.
Die CDU-Fraktion hat darum gebeten, dass in der Sitzung auch Vertreter des Gesundheitsministeriums und der betroffenen Einrichtungen, sowie Vertreter der Träger und der zukünftigen Insolvenzverwaltung anwesend sind, um über die aktuellen Entwicklungen und mögliche Sanierungsperspektiven direkt zu berichten.
„Wir werden nichts unversucht lassen, um die gute Gesundheitsversorgung in der Region langfristig zu gewährleisten und wissen bei dieser Aufgabe die lokalen Verantwortungsträger an unserer Seite,“ betonten Andrea Tschacher und Hauke Hansen abschließend.
Die Sondersitzung soll am Donnerstag (26.09.2024) stattfinden.
Deutsche Krankenhausstudie | | Nr. 212/24
Krankenhausstudie offenbart desaströse Verhältnisse
Die gestern vorgestellte Deutsche Krankenhausstudie 2024 von Roland Berger zeigt deutlich, dass die Insolvenzgefahr für Kliniken bundesweit erneut gestiegen ist. Hierzu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher, Hauke Hansen:
„Laut der Studie geben 70 Prozent aller Kliniken an, das Jahr 2024 höchstwahrscheinlich mit einem Defizit abzuschließen. Bei den kommunalen Häusern sind es sogar 84 Prozent. Gegenüber 2023 ist das eine weitere Steigerung auf einen traurigen, historischen Höchststand“, so Hansen.
Tatsächlich dürfte die Quote gegenüber der Meldung sogar noch höher sein. Hansen dazu: „Bei einigen Häusern sind die Gebäude im direkten Eigentum der Kommunen, die Krankenhausgesellschaft ist nur Mieterin. In der aktuell höchst schwierigen Zeit verzichten Kommunen jetzt teilweise auf Mietzahlungen, wodurch sich die bilanzielle Lage der Krankenhausgesellschaft verbessert. In der Gesamtsumme ändert sich aber nichts an der Wirtschaftlichkeit der Standorte.
Durch die unzureichende Finanzierung der Betriebskosten ist es längst „fünf nach zwölf“ für viele Häuser. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat sein Versprechen, die Landesbasisfallwerte bundesweit um jeweils 4 Prozent anzuheben, bislang nicht eingehalten. Lauterbachs nicht gehaltene Zusagen sollten auch von den Abgeordneten der Ampel-Fraktionen nicht länger stillschweigend hingenommen werden. Der für die Volkswirtschaft insgesamt entstehende Schaden durch Insolvenzverfahren in diesem Bereich ist dem Bundesgesundheitsminister offensichtlich völlig egal. Hinzu kommt, dass drohende oder bestehende Insolvenzen auch nicht spurlos an den Beschäftigten der Krankenhäuser vorüber gehen und nicht für die Attraktivität der Arbeit im Krankenhaus sprechen, egal ob es sich um medizinische oder administrative Aufgaben handelt. Für die stationäre Versorgung in Deutschland sind dies desaströse Voraussetzungen“, so Hansen abschließend.
Psychotherapeuten | | Nr. 195/24
TOP 22: Die psychotherapeutische Ausbildung und Versorgung sicherstellen
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
seit 2019 gelten das neue Psychotherapeutengesetz und die entsprechende Approbationsordnung. Diese regeln, dass nach dem psychotherapeutischen Masterstudium und vor der praktischen Weiterbildung eine Staatsprüfung erfolgt. Die ersten Studentinnen und Studenten werden in diesem Jahr in Schleswig-Holstein diese Staatsprüfung ablegen und damit eine Approbation erhalten.
Im Anschluss folgt eine fünfjährige Fach-Weiterbildung. Sie ist die Voraussetzung dafür, sich nach § 95 c SGB V als Psychotherapeutin/Psychotherapeut niederlassen zu dürfen.
Am 4. Juni gab die Bundespsychotherapeutenkammer eine Pressemitteilung heraus, die vor der Gefährdung der psychotherapeutischen Versorgung durch Probleme bei der Weiterbildung warnt.
Viele Patientinnen und Patienten und deren Angehörige, die in den letzten Jahren versucht haben, zeitnah einen Termin oder einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz zu erhalten, sagen jetzt vermutlich: Ich habe doch schon ewig gewartet – geht es etwa noch schlimmer?
Die Antwort ist: Ja, das ist leider zu befürchten.
Und warum ist das so?
Nach dem alten Modell gab es die Approbation erst nach der Weiterbildung. Das bedeutet in der Folge, dass bislang, also nach dem alten Modell, Kliniken, Praxen und Institutionen ausgebildete Psychotherapeutinnen und -therapeuten für die Zeit der vorgeschriebenen Ausbildung zu sehr geringen Bezügen, quasi als Praktikanten, anstellen konnten, da diese bisher keine Approbation hatten.
Das wird in Zukunft so nicht mehr funktionieren. Es erscheint mehr als nur fair, dass für den Einsatz von approbierten Psychotherapeutinnen und -therapeuten in der Weiterbildung auch eine vernünftige Bezahlung erfolgen muss. Vergleichbar ist die Lage mit den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung im medizinischen Bereich.
Bislang gibt es für die seit 2019 geltende Rechtslage aber keine Ausgestaltung der finanziellen Anforderungen, die diese Regelung mit sich bringt. Also im Klartext: wie diese Personalkosten finanziert werden sollen.
Hier setzt unser Antrag an: Wir müssen auf Bundesebene für eine möglichst schnelle gesetzliche Anpassung werben, um die Ausfinanzierung der Weiterbildungsstrukturen im ambulanten, stationären und institutionellen Bereich sicherzustellen.
Gleichzeitig dürfen wir die angehenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung nicht aus dem Blick verlieren, die ihre Ausbildung noch nach altem Recht absolvieren. Diese mussten und müssen häufig sehr viel privates Geld in die Ausbildung stecken. Daher brauchen sie auch eine Sicherheit, dass sie diese Ausbildung rechtzeitig beenden können. Die Übergangsphase, in der die Ausbildung nach altem Recht möglich ist, wird vermutlich 2032 auslaufen.
Diese Übergangsphase, von heute immerhin noch 7,5 Jahre, hört sich zunächst sehr großzügig an, ist sie bei näherer Betrachtung aber nicht.
Nochmal: Wir brauchen jede Frau und jeden Mann in diesem Bereich, also müssen wir auch den bislang nicht approbierten Psychotherapeutinnen und -therapeuten Sicherheit geben. Wir müssen darauf achten, dass zum Beispiel Plätze zur Aus- und Weiterbildung nicht nur entweder „billige Kräfte“ nach altem Modell oder approbierte Kräfte erhalten. Beide brauchen hier gleichermaßen Zugang.
Wir alle sind uns einig, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für eine umfassende psychotherapeutische Versorgung unserer Bevölkerung dringend erforderlich sind.
Wir sind auch nicht die ersten, die das erkennen:
Im Oktober letzten Jahres hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Bundestagsantrag 20/8860 „Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen stärken“ in den Bundestag eingebracht und darin auch die gesetzliche Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung gefordert.
Alle demokratischen Fraktionen haben in der Debatte anerkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Konkrete Folgerungen hieraus hat es bislang nicht gegeben.
Lassen Sie uns heute unseren Teil dazu beitragen, dass den Studierenden für die Zukunft Sicherheit gegeben wird, wie sie unter fairen Bedingungen ihr Berufsziel erreichen, damit wir auch zukünftig die psychotherapeutische Versorgung in Schleswig-Holstein sicherstellen können.
Krankenhausplanung | | Nr. 180/24
TOP 11: Gemeinsame Krankenhausplanung zum Wohle der Patienten
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
für eine optimale Patientenversorgung in Krankenhäusern gibt es eine Vielzahl an Faktoren. Ein Teil dieser Faktoren lässt sich durch Handlungen auf Landesebene direkt beeinflussen, ich denke da zum Beispiel an die Krankenhausinvestitionsmittel. Schleswig-Holstein hat in diesem Bereich in den letzten Jahren viel getan und viel Geld investiert. Gleichzeitig wissen wir heute noch nicht genau, wie wir einige Bauvorhaben der kommenden Jahre im Krankenhausbereich finanzieren sollen. Durch eine hohe Dynamik bei den Baupreisen ist eine seriöse Bauplanung über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren praktisch nicht möglich. Die Bauvorhaben, die sich möglicherweise aus der Lauterbach-Reform zusätzlich ergeben, kommen noch obendrauf.
Vor diesen Hintergründen ist es extrem sinnvoll, dass man bei der Krankenhausplanung über die Landesgrenzen hinweg denkt, sich mit seinen Nachbarn abstimmt und so teure Doppelstrukturen vermeidet. Selbst wenn wir ausreichend Geld hätten: eine abgestimmte Krankenhausplanung hilft auch bei anderen Themen, denken Sie zum Beispiel an den Fachkräftemangel und GBA-Vorgaben zu Mindestmengen.
Zusammengefasst: Eine länderübergreifende Planung ist gut für eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Der Gedanke ist nicht neu: Am 11.5.2023 hat dieses hohe Haus die Drucksache 20/1001 beschlossen. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Antrag der CDU und Grünen:
„Darüber hinaus unterstützt der Landtag ausdrücklich den angestoßenen Dialog mit der Freien und Hansestadt Hamburg und bittet die Landesregierung, den konstruktiven Austausch zu Landesgrenzen überschreitenden Kooperationen und zur Planung u.a. von Geburtshilfekapazitäten fortzusetzen.“ Zitat Ende.
Meine Damen und Herren,
eine abgestimmte Planung hilft uns, Doppelstrukturen zu vermeiden und die medizinische Versorgung auf hohem Niveau für alle Patientinnen und Patienten zugänglich zu machen.
In der Vergangenheit hat es bereits eine enge Abstimmung zwischen den Ländern gegeben. Bis 2019 wurden gemeinsame Kapazitäten von Schleswig-Holstein und Hamburg auch in den Planungsblättern der entsprechenden Krankenhäuser berücksichtigt. Doch dann gab es einen Wechsel: Kapazitäten in schleswig-holsteinischen Krankenhäusern, die ursprünglich im Landeskrankenhausplan Hamburgs ausgewiesen wurden, wurden in den Landeskrankenhausplan Schleswig-Holstein übernommen. Der Grund dafür war, dass gemeinsame Investitionen, die auf Grund der gemeinsamen Planung von Hamburg und Schleswig-Holstein zu erbringen waren, zunehmend schwieriger wurden. Unter anderem weil Hamburg und Schleswig-Holstein jeweils unterschiedliche Vorgaben bei der Investitionskostenfinanzierung hatten.
Durch aktuelle Berichterstattung des Hamburger Abendblattes wird deutlich, dass Hamburg derzeit nicht von einem wechselseitigen Profit im Bereich der gemeinsamen Patientinnen- und Patientenversorgung ausgeht. Der Artikel bezieht sich auf eine mögliche Neuverteilung der anfallenden Investitionskosten. Hamburg begründet diesen Vorstoß damit, dass die Hamburger Krankenhausstrukturen einen hohen Anteil schleswig-holsteinischer Patientinnen und Patienten mitversorgen würden.
Wir schreiben den Menschen nicht vor, wo sie ihre medizinische Versorgung in Anspruch nehmen sollen. Und das ist auch ganz richtig so. Darum müssen wir dies auch in unserer für den Sommer anstehenden Planung für den Versorgungsbedarf berücksichtigen. Die Zahlen über die Patientenströme in der Versorgungsbedarfsanalyse bilden die Grundlage für die weitere Diskussion in den kommenden Wochen.
Ich bitte daher, den FDP-Antrag an den Sozialausschuss zu überweisen, um fundiert beraten zu können.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frauengesundheit | | Nr. 178/24
TOP 7: Den „Gender Health Gap“ schließen
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
‚Jung – Weiß – Männlich‘ – so sah lange Zeit der Einheitsmensch in der Medizin aus. Forschungsergebnisse dieser Gruppe Mensch wurden einfach auf den Rest der Bevölkerung übertragen – und das ist auch heute teilweise noch der Fall.
Aber: Frauen sind anders krank. Das Geschlecht muss bei Gesundheit und Krankheit berücksichtigt werden. Dass der Mann mit seinen Körpermaßen und seiner Physiognomie als Maß aller Dinge genommen wurde und wird, das hat, wie wir alle inzwischen wissen, gravierende Folgen. Ein bekanntes Beispiel: Symptome bei einem Herzinfarkt stellen sich bei Frauen anders dar als bei Männern. Durch Fehleinschätzungen kann dies lebensbedrohliche Konsequenzen haben. So ist die Sterblichkeit bei Frauen im Diagnosebereich der Herzkrankheiten deutlich höher als bei Männern, auch wenn letztere häufiger erkranken. Frauen sind in der Forschung noch unterrepräsentiert und die Umsetzungen neuer Erkenntnisse in der Versorgung verläuft schleppend.
Ich freue mich daher, dass wir heute über ein so wichtiges Thema wie Frauengesundheit sprechen. Auch diese Debatte trägt dazu bei, den eingangs beschriebenen „Gender Health Gap“ zu verringern.
357 Seiten mit mehr als 140 teils sehr detaillierten Tabellen und diversen Erläuterungen liegen uns vor. Hier sind etliche Arbeitsstunden in die Beantwortung dieser Anfrage geflossen. Ich möchte daher zunächst die Chance nutzen und mich bei dem Team aus dem Ministerium von Kerstin von der Decken bedanken, das hier eine echte Fleißarbeit abgeliefert hat: Vielen Dank für die ausführliche Beantwortung.
Aus den Antworten habe ich persönlich die konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung für jeden Einzelnen mitgenommen. Klar wird: Das Land spielt hier eine wichtige Rolle.
Es wird aber auch transparent, dass das Land Schleswig-Holstein nicht alle Bereiche abdecken kann. Dieses ist auch nicht sinnvoll, hier sind andere Institutionen zuständig, beispielsweise die Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger. Auch braucht es in vielen Bereichen andere Rahmengesetzgebung durch das BMG und den Gemeinsamen Bundesausschuss. Ich denke da insbesondere an die Datenlage im Gesundheitswesen. Die geht natürlich weit über die Gesundheit von Frauen hinaus. Aber an dieser Großen Anfrage wird auch deutlich, dass hier noch Luft nach oben ist. „Optimieren im Bestand“ würde ich es nennen.
Wenn man vom Forschungsbereich einmal absieht, zeigen die Antworten deutlich, dass es in der frauengesundheitlichen Versorgung zwar keine Großbaustellen gibt, aber viele, viele kleine.
Aktuell sind die gynäkologische und die gynäkologisch-onkologische Versorgung im Land ausreichend, aber wendet man den Blick auf die psychische Gesundheit von Frauen, wird anhand der erhobenen Daten deutlich, wie groß der Bedarf nach Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten im psychiatrisch-psychologischen Bereich ist. Hier nachzusteuern ist dringend geboten. Gut, dass wir das an anderer Stelle im Rahmen dieser Plenartagung tun. Die hohe Nachfrage nach Therapieplätzen und die teils sehr langen Wartezeiten zeigen darüber hinaus, dass es präventive Initiativen braucht.
Geburtshilfe ist ein weiterer wichtiger Bereich der Frauengesundheit. Hier gibt es Engpässe, insbesondere auf den Inseln. Das Land fördert aktiv Projekte wie den Hebammenruf und die Möglichkeit des Boarding-Houses. Dadurch wird die Sicherheit von Müttern und Kindern rund um die Geburt signifikant verbessert. Die Zahlen sagen auch: Initiativen wie „KoHe – Koordination der Hebammenversorgung“ und die Erhöhung der Studienplätze an den Universitäten sind richtige Schritte nach vorne.
Bei der Behandlung von Endometriose sind wir auf einem guten Weg. Nahe an der entsprechenden Forschung dran zu sein, ist dabei ein wesentlicher Schlüssel: In Kiel und Lübeck haben wir spezialisierte Endometriose-Zentren, die maßgeblich zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung beitragen. Die gezielt geförderte Erforschung der Endometriose unterstreicht den erkennbaren Einsatz für Frauengesundheit.
Abschließend möchte ich betonen, dass wir in Schleswig-Holstein bereits viel angepackt haben. Die bereits veranlassten Initiativen und Maßnahmen zeigen Wirkung, aber wir dürfen uns darauf nicht ausruhen. Gemeinsam müssen wir die Gesundheitsversorgung für Frauen weiter verbessern, den „Gender Health Gap“ verringern. Das hilft auch, die gesundheitlichen Bedarfe aller Menschen in unserem Land besser zu berücksichtigen.
Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam an einer guten Gesundheitsversorgung für Frauen arbeiten und eine starke geschlechtsspezifische Forschung und Wissenschaft vorantreiben.
Herzlichen Dank!
Bundes-Klinik-Atlas | | Nr. 165/24
Der Bundes-Klinik-Atlas stellt ein Risiko dar
Zum Bundes-Klinik-Atlas äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher, Hauke Hansen:
„Sie suchen nach dem für Sie passenden Krankenhaus, wissen aber nicht, worauf Sie achten sollen? Dann sind Sie hier genau richtig!“ So steht es auf der am 17. Mai 2024 gestarteten Website Bundes-Klinik-Atlas. Drei Wochen nach dem Start wird eine „verlässliche Patientensteuerung zur optimalen Versorgung“ nicht ansatzweise erreicht. Vielmehr sind die Empfehlungen bei der Standardsuche in einigen Fällen sogar gesundheitsgefährdend und stellen damit ein Risiko dar.
Gibt man beispielsweise auf der Website ein, dass man einen Schlaganfall hat und sich in Lübeck befindet, werden zunächst die drei jeweils über 40 Kilometer entfernten Kliniken in Hamburg Barmbek, Wandsbek und Heidberg als besonders empfehlenswert ausgegeben. Erst dann folgen die sich direkt vor Ort befindliche Kliniken in Lübeck. Grund für diese Reihenfolge sind Fallzahlen aus den Vorjahren: die Lübecker Kliniken haben laut Klinik-Atlas mit 545 bzw. 523 zwar jeweils „sehr viele“ Fälle, liegen aber rund 100 Fälle hinter den Hamburger Kliniken. Bei einem Schlaganfall ist jedoch der Faktor Zeit entscheidend. Es geht wirklich um jede Minute. Ob eine Klinik 545 oder 645 Fälle vor ein paar Jahren behandelt hat, sollte für die Auswahl völlig unwichtig sein.“
„Ein anderes Beispiel: Bei einem akuten Herzinfarkt in Itzehoe taucht das Klinikum in Itzehoe, welches mit 282 Fällen pro Jahr auch nach Einschätzung der Website „sehr viele“ Behandlungen durchführt und über eine Herzkatheterbereitschaft rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr verfügt, erst an 9. Stelle auf. Folgt man den Vorschlägen der Website, sind Kliniken in Pinneberg, Rendsburg, Stade und Hamburg zu bevorzugen. Oder weiter: Bei einem Bruch des Oberschenkels in Flensburg empfiehlt die Seite den Weg zum Klinikum Nordfriesland in Husum“, so Hansen.
„Die Website trägt das Logo vom Bundesministerium für Gesundheit und bei staatlichem Informationshandeln gilt das Gebot der Sachlichkeit und Richtigkeit. Damit sollten die Empfehlungen auch einer Qualitätskontrolle standhalten. Ich sehe nicht, dass hier für Patientinnen und Patienten die für sie optimale Versorgung vorgeschlagen wird. Das ist ein Skandal. Die Website muss bis zur Fehlerbehebung abgeschaltet oder mit einem großen Warnhinweis „Beta-Version“ gekennzeichnet werden“, so Hansen abschließend.
Krankenhausreform | | Nr. 151/24
TOP 45: Krankenhausreform ja – aber so auf keinen Fall!
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Ministerin von der Decken,
ohne Sinn und Verstand, mit dem Kopf durch die Wand! Das ist offensichtlich die Vorgehensweise von Herrn Bundesgesundheitsminister Lauterbach bei dem extrem wichtigen Gesetzgebungsverfahren zur Krankenhausreform.
Das geht aus den gerade gehörten Ausführungen unserer Landesgesundheitsministerin Kerstin von der Decken hervor, die aktuell den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz inne hat und das geht zum Beispiel auch aus dem am 15. Mai vorgestellten „Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu einem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)“ hervor.
Meine Damen und Herren es ist erschreckend.
Die drei wesentlichen Ziele des Gesetzentwurfes:
1. Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität,
2. Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung,
3. Entbürokratisierung
sind über alle Parteigrenzen hinweg Punkte, die wir alle gemeinsam hier unterstützen. Es wird niemanden in diesem hohen Haus geben, der sich gegen diese drei Ziele aussprechen würde.
Wir haben aber ein wesentliches Problem:
Die Landesgesundheitsministerin Kerstin von der Decken sagt deutlich, dass wir keines dieser drei erstrebenswerten Ziele durch den vorliegenden Kabinettsentwurf sicher erreichen werden.
Und das sagt auch ganz deutlich das Gutachten vom Bundesrechnungshof. Der Bundesgesundheitsminister schiebt die Festlegung wesentlicher Parameter in die Zukunft, während an anderer Stelle bereits Fakten geschaffen werden. Auswirkungsanalysen sind daher kaum möglich, bzw. ihre Aussagekraft extrem eingeschränkt.
Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Gutachten des Bundesrechnungshofes:
„In diesem Zusammenhang hält es der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung für unabdingbar, die Auswirkungen der geplanten Regelungen auf die – auch regionale – Versorgung zu analysieren, bevor sie in Kraft treten. Ein Inkraftsetzen der Reform aufgrund bloßer Erwartungen und Annahmen könnte zu kostenintensiven ungewollten Verwerfungen in der stationären Versorgung führen und sollte vermieden werden.“
Ich finde es extrem sinnvoll, dass sich unsere Landesregierung mit Curacon, einer Prüfungs- und Beratungsgesellschaft, die auf die Gesundheits- und Sozialwirtschaft spezialisiert ist, auf den Weg zu einer Versorgungsbedarfsanalyse gemacht hat. Aber solange wesentliche Parameter nicht geregelt sind, können die erarbeiteten Daten keine ausreichende Sicherheit für weitreichende finanzielle Entscheidungen im neuen Landeskrankenhausplan geben. Es ist nicht klar, ob die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet sind, die Ziele der Sicherstellung hoher Behandlungsqualität und flächendeckender Versorgung zu erreichen.
Zur Entbürokratisierung durch die geplante Einführung von Stichproben gibt es auch eine Einschätzung des Bundesrechnungshofes. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin erneut aus dem besagten Gutachten:
„Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung merkt in diesem Zusammenhang an, dass es das Instrument der Stichprobenprüfungen von Krankenhausabrechnungen in der Vergangenheit bis zum Jahr 2013 bereits gab. […] Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages begründete das damals […] Ihre Streichung trage zur Verwaltungsvereinfachung bei. Der GKV-Spitzenverband hat kürzlich darauf hingewiesen, die frühere Stichprobenregelung habe sich als wirkungslos erwiesen und viele Rechtsstreitigkeiten nach sich gezogen.“
Meine Damen und Herren, Bundesgesundheitsminister Lauterbach führt also eine Regelung zur Verwaltungsvereinfachung ein, die vor 10 Jahren zur Verwaltungsvereinfachung abgeschafft wurde und die sich bereits damals als wirkungslos erwiesen hat.
Sehr geehrte Frau Ministerin von der Decken, von Ihnen und Ihrem Einsatz hängt in den nächsten Wochen und Monaten viel ab. Auch wenn man den Eindruck gewinnen muss, dass der Bundesgesundheitsminister völlig beratungsresistent ist, müssen Sie sich weiterhin für eine Anpassung des Kabinettsentwurf einsetzen. Es geht um sehr viel, es geht am Ende um Versorgungssicherheit. Sie und Ihr Team im Ministerium machen hier schon einen fantastischen Job, machen Sie weiter so. Ich wünsche Ihnen hierfür viel Kraft und Erfolg!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Krankenhäuser | | Nr. 88/24
Lauterbach ignoriert die berechtigten Interessen der Krankenhäuser
Zu den jüngsten Aussagen des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Die Missachtung der Selbstverwaltung, insbesondere der Krankenhäuser, durch den Bundesgesundheitsminister hat mit seinem jüngsten Vergleich der DKG e.V. mit der AfD einen ungeheuerlichen Höhepunkt erreicht.
Lauterbach hat einen Amtseid geleistet, Schaden von der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden, seine Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben.
Der offene Brief der DKG e.V. zeigt deutlich, dass Lauterbach schon seit langem die berechtigten Interessen der Krankenhäuser ignoriert und ohne die gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Selbstverwaltung agiert. Das ist zum Schaden der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung in unserem Land. Denn es führt bereits jetzt dazu, dass dringend notwendige Investitionen in Krankenhäuser durch die von Lauterbach verursachte Unsicherheit zurückgehalten werden.
Ich fordere den Bundesgesundheitsminister auf, die ausgestreckte Hand der DKG e.V. jetzt unverzüglich anzunehmen und Gespräche auf Augenhöhe zu führen“, so Hansen.
Krankenhaustransparenzgesetz | | Nr. 77/24
Lauterbachs Kompromisslosigkeit gefährdet die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum
Zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Krankenhaustransparenzgesetzes im Bundesrat erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Hauke Hansen:
„Das Transparenzgesetz ist nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten und verletzt die Planungshoheit der Länder. Das Gesetz hat zu Folge, dass der Bund befähigt wird, Krankenhäuser in Leistungsgruppen zu sortieren, die so nicht von den Ländern zugewiesen worden sind. Rein rechtlich liegt die Planungshoheit eindeutig bei den Bundesländern. Diese haben deutlich bessere Kenntnisse über regionale Besonderheiten, wie bei uns zum Beispiel die Versorgung von ländlichen Regionen sowie Inseln und Halligen. Dass die Sitzung des Vermittlungsausschusses keine Änderung am Gesetz zur Folge hat, liegt auch an der Kompromisslosigkeit des Bundesministers. Auch vor dem Hintergrund der gewaltigen Investitionssummen für den Aufbau von neuen Strukturen ist dieses Vorgehen abenteuerlich. Herr Lauterbach muss dringend sein Verhalten überdenken, da eine Krankenhausreform nur in enger Zusammenarbeit zwischen den politischen Ebenen gelingen kann“, so Hansen.
Versorgungssicherungsfond | | Nr. 62/24
TOP 13: Versorgungssicherungsfonds ist pragmatische Starthilfe
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Versorgungssicherungsfonds Schleswig-Holstein ist in der vergangenen Legislaturperiode von der Jamaika-Koalition angepackt und realisiert worden. Es ist ein Fonds für die Gestaltung innovativer, regionaler Versorgungsansätze. Er ist nicht nur eine Starthilfe für neue Versorgungswege, sondern auch ein Katalysator für Kooperationen.
Es gibt immer wieder viele spannende, neue Ideen, wie man die medizinische Versorgung in unserem Bundesland verbessern kann. Diese Ideen zur Versorgungsverbesserung können natürlich viel leichter in die Regelversorgung übernommen werden, wenn man den Kostenträgern, also hauptsächlich den Krankenkassen, an den praktischen Beispielen durch erfolgreiche Projekte zeigen kann, dass die Ideen schlicht und einfach funktionieren.
Der Versorgungssicherungsfonds gibt das erforderliche Kapital, damit aus einer Idee zunächst ein befristetes Projekt werden kann. Der Fonds gibt also ganz pragmatisch Starthilfe.
Das Urteil zum Fonds ist fraktionsübergreifend positiv, und auch alle wesentlichen Akteure im Gesundheitswesen in unserem Land urteilen entsprechend. Geistiger Vater des Fonds war Heiner Garg und ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich auch im Namen meiner Fraktion dafür bedanken:
Das war eine wirklich gute Idee und die tatsächliche Umsetzung durch die Jamaika-Koalition ein kluger Schritt.
Nun haben wir einen Haushaltsentwurf vorliegen, in dem der Haushaltsposten 2024 für den Versorgungssicherungsfonds im Vergleich zum Jahr 2023 um etwa die Hälfte reduziert wird. Natürlich ergibt sich in so einer Situation zunächst immer die berechtigte Frage:
Wären durch die Kürzungen laufende Projekte des Versorgungssicherungsfonds gefährdet?
Die Antwort lautet ganz eindeutig nein. Aus dem Versorgungssicherungsfonds wurden 2022 Mittel in tatsächlicher Höhe von 2,05 Millionen Euro für Projekte ausgezahlt. In 2023 waren es 2,187 Millionen Euro Zahlungen.
Der Haushaltsansatz hingegen ist viel höher:
2023 waren es 5,95 Millionen Euro, also standen rund 3,7 Millionen Euro mehr zur Verfügung, als ausgegeben wurden. Der gekürzte Haushaltsansatz 2024 sieht aktuell 3,073 Millionen Euro vor, was rund 900.000 Euro über dem tatsächlichen IST von 2023 liegt. Nun stellt sich die Frage, warum wird bei diesem Zukunftsfonds gekürzt?
Leider sind die globalen Rahmenbedingungen aktuell mehr als ungünstig:
Wir haben ein gewaltiges Haushaltsdefizit. In diesem Jahr müssen insgesamt 100 Millionen Euro eingespart werden, während gleichzeitig zum Beispiel Gehälter und Energiekosten deutlich steigen. Das ist politische Realität. Vom Bund können wir keine Hilfe erwarten, ganz im Gegenteil:
Wie zum Beispiel bei den Sprachkitas überlässt der Bund den Ländern die Finanzierung wichtiger Aufgaben. Im Gesundheitsbereich sehe ich hier insbesondere bei den Folgekosten der aktuellen Krankenhausreform – bei strukturellen Veränderungen – das Risiko von gewaltigen finanziellen Belastungen auf das Land zukommen.
Zurück zum Landeshaushalt 2024:
Alle Bereiche, auch der Gesundheitsbereich, müssen einen Beitrag zur Einsparung der 100 Millionen Euro leisten. Ein Großteil der Ausgaben im Gesundheitsbereich, genauer im Einzelplan 09, sind gesetzlich vorgeschriebene Ausgaben.
Bei diesen Ausgaben kann de facto nicht gespart werden. Zulässiges Einsparpotential gibt es lediglich bei den freiwilligen Ausgaben, die im Verhältnis allerdings ein sehr geringes Gesamtvolumen ausmachen.
Der Versorgungssicherungsfonds zählt zu den freiwilligen Ausgaben des Landes. Ginge es nur darum, Innovationen im Gesundheitswesen zu stärken, würde ich liebend gern noch mehr Geld in den Versorgungssicherungsfonds stecken als 2023 geschehen, aber wir unterliegen gewaltigen haushaltspolitischen Herausforderungen, die in den kommenden Jahren noch gravierender werden.
Ich beantrage daher die Überweisung in den Finanzausschuss.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Gesundheitsberufe | | Nr. 61/24
TOP 11: Berufsgruppen stärken – Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe vorantreiben
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Koalitionsvertrag haben CDU und Grüne 2022 beschlossen, einen „Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe in Schleswig-Holstein“ einzurichten.
Mit diesem Pakt wollen wir als Koalition das dringende Problem des Fachkräftemangels aktiv angehen. Zudem sollen die Bedingungen in den Bereichen Ausbildung und Studium für Gesundheits- und Pflegeberufe weiter verbessert und die Ausbildungsplätze an den zukünftigen Bedarf angepasst werden.
Personalmangel in einzelnen Arbeitsfeldern soll frühzeitiger erkannt werden. Grundlage für konkrete Maßnahmen ist primär die Richtlinie über die Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung vom 15.05.2023.
Nachdem diese Richtlinie verkündet wurde, fand am 28.06.2023 die konstituierende Sitzung zu diesem Pakt statt. An dieser Sitzung nahmen 83 Fachleute aus dem Gesundheits- und Pflegebereich teil, die 59 verschiedenen Einrichtungen und Behörden angehören.
Die Zusammensetzung dieser vielfältigen Gruppe spiegelt, meiner Meinung nach, den gesamten Pflege- und Gesundheitsbereich unseres Landes sehr gut wider. Es wurden sieben Arbeitsgruppen gebildet, die verschiedene Themenfelder bearbeiten und konkrete Lösungswege aufzeigen werden. Jährlich soll es ein persönliches Treffen in großer Runde geben.
Meine Damen und Herren, wir sind hier als Land Schleswig-Holstein auf einem sehr guten Weg. Wir handeln vorausschauend.
Nun liegt uns heute ein Antrag der SPD zur Beratung vor, der alle drei Jahre einen umfangreichen Bericht an das Parlament für einen Teil der im Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe enthaltenen Berufsgruppen fordert.
Lassen Sie mich klarstellen:
Natürlich unterstützen alle Fraktionen in diesem hohen Haus die Verbesserung der Bedingungen für Auszubildende und Studierende. Und selbstverständlich findet keiner von uns den Fachkräftemangel bei Kranken- und Altenpflegerinnen oder Ärztinnen und Ärzten gut. Der von der SPD vorgelegte Antrag wird uns bei der Verbesserung der Situation für Auszubildende und Studierende und beim Kampf gegen den Fachkräftemangel nach Einschätzung von CDU und Grünen aber nicht weiterhelfen.
Der im Antrag geforderte Bericht führt zu einer Doppelung von vielen gleichen Fakten, die aus dem „Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe“ bereits bekannt sind. Wir reden immer über den Abbau von Bürokratie und die Verschlankung von Prozessen, lassen Sie uns diese Aussagen auch ernst nehmen und keine unnötigen Doppelstrukturen schaffen.
Wir legen Ihnen heute einen Alternativantrag vor. Darin schlagen wir vor, dass die Landesregierung regelmäßig aus den verschiedenen Arbeitsgruppen des Paktes an den Sozialausschuss berichtet.
Grundlegende Informationen für die Arbeit in den Arbeitsgruppen, wie der aktuelle und der zukünftig vermutete Bedarf an Fachpersonal, soll auch dem Sozialausschuss bereitgestellt werden. Daneben wollen wir die Zusammenarbeit zwischen den Berufen im Gesundheits- und Pflegebereich überall stärken.
Hier sehen wir Chancen, die Versorgungsqualität für die Bevölkerung, auch durch Synergieeffekte, zu verbessern und Wartezeiten zu verkürzen. Jeder Mensch soll schnell und gut gesundheitlich unterstützt werden, egal ob er auf dem Land oder in der Stadt wohnt.
Auch innovative, telemedizinische Angebote können dazu beitragen. Gerade für unsere ländliche Regionen werden digitale Lösungen dazu führen, eine hochwertige Gesundheitsversorgung wohnortnah zu ermöglichen. Final wollen wir Ärztinnen und Ärzte entlasten, indem geeignete Aufgaben, die bisher nur Ärzte machen durften, auf andere Gesundheitsberufe übertragen werden.
Meine Damen und Herren,
unsere Bevölkerung wird immer älter und der Fachkräftemangel ist in Gesundheits- und Pflegeberufen präsenter denn je und wird es auch in Zukunft sein. Der Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe ist ein guter Weg!
Stimmen Sie für den Alternativantrag von CDU und Grünen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Krankenhäuser | | Nr. 50/24
SPD bei Krankenhausreform völlig blauäugig
Auf Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen war im gestrigen Sozialausschuss die „Studie zur Simulation der Auswirkung einer Vorhaltefinanzierung“ der Vebeto GmbH Thema. Hierzu war die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) eingeladen worden, deren Landesgeschäftsführer Patrick Reimund den Ausschussmitgliedern die wesentlichen Inhalte transparent machte.
Danach gehe zum Beispiel aus der Studie hervor, dass das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Ziel, die finanzielle Stabilisierung kleiner Krankenhäuser durch die Einführung einer Vorhaltefinanzierung, durch die Krankenhausreform nicht erreicht wird. Das Ziel Bürokratieabbau werde zum genauen Gegenteil: Mit einem hochkomplexen Berechnungssystem wird nicht nur weitere Bürokratie aufgebaut, es werden auch Fehlanreize für längere Wartezeiten bei bestimmten Behandlungen gesetzt.
„Das Ergebnis der Studie ist alarmierend: Nach aktuellem Stand verfehlt der Bundesgesundheitsminister wesentliche Ziele der Krankenhausreform deutlich. Grund hierfür ist auch, dass es im Verfahren gravierende handwerkliche Fehler gab und gibt: Wesentlichen Akteuren im Krankenhauswesen werden nicht oder nicht ausreichend beteiligt. Ohne eine ganzheitliche Betrachtung von den hochkomplexen Zusammenhängen wird eine Krankenhausreform niemals erfolgreich sein können.
Leider ist die SPD im Land bei der Krankenhausreform des eigenen Bundesgesundheitsministers völlig blauäugig. Während die Gesundheitsministerin im Land zurecht konstruktive Kritik einbringt, versucht die SPD im Landtag alle Bedenken der Beteiligten im Gesundheitssystem wegzuwischen und zündet mit ihrer Kritik an der Krankenhausplanung im Land Nebelkerzen. Laut KGSH machen die Krankenhäuser im Land aktuell jede Stunde rund 21.000 Euro Defizit. Der Verantwortliche für diese Misere der Krankenhäuser und Kliniken in ganz Deutschland sitzt in Berlin. Die SPD im Land wäre gut beraten, ihren Einfluss auf ihren Parteigenossen Lauterbach zu nutzen, um die Krankenhausreform endlich auf den richtigen Weg zu bringen“, so Hansen.
Cannabis-Legalisierungsgesetz | | Nr. 10/23
Cannabis-Legalisierung in Deutschland stoppen! Cannabis-Legalisierungsgesetz der Ampel ist eine Gefahr für unsere Gesellschaft.
Die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Union in den Bundesländern und im Bund positionieren sich einstimmig und klar gegen die geplante Cannabislegalisierung und erklären zum vorliegenden Gesetzentwurf Folgendes:
„Wir lehnen die geplante Legalisierung von Cannabis durch die Bundesregierung entschieden ab. Der vorliegende Gesetzentwurf ist inhaltlich und gestalterisch mangelhaft und lässt viele wichtige Fragen in Bezug auf die Umsetzung der Legalisierung und die Kontrolle im Umgang mit Cannabis offen. Die neuesten Lockerungen im geplanten Gesetzentwurf zeigen, wie wirklichkeitsfremd die Bundesregierung ist und dass sie eine völlig unverantwortliche Politik zugunsten einer einzigen Zielgruppe, aber auf Kosten der gesamten Gesellschaft betreibt. So wurden in dem neuen Gesetzentwurf beispielsweise die Konsumverbotszonen verkleinert und Mindestabstände gestrichen. Desweiteren wurde die Obergrenze für die im Eigenanbau erlaubte Menge von 25 auf 50 Gramm Cannabis verdoppelt. Die Tatsache, dass im öffentlichen Raum jede Person künftig 25 Gramm Cannabis besitzen dürfte, macht es für die Strafverfolgungsbehörden zudem nahezu unmöglich, Konsumenten von Dealern zu unterscheiden.
Entgegen der Auffassung des Bundesgesundheitsministers wird der Jugendschutz durch die Legalisierung nicht gestärkt. Vielmehr wird sich der Schwarzmarkt verstärkt auf minderjährige Konsumenten ausrichten und gezielt an Kinder und Jugendliche herantreten.
Viele Ärztefachverbände haben schon zu Beginn der Debatte vor den negativen Auswirkungen einer Legalisierung gewarnt, vor allem auch mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz. Die gesundheitlichen Schäden durch den Konsum von Cannabis sind nicht zu unterschätzen und bergen gerade im psychischen Bereich enorme gesundheitliche Risiken. Auch die Auswirkungen auf den Straßenverkehr sind noch völlig ungeklärt. Wir sehen hier eine erhöhte Gefährdung für die ganze Gesellschaft.“
Insgesamt befürchten die gesundheitspolitischen Sprecher der Union aus den Bundesländern und dem Bund durch die Freigabe von Cannabis gravierende negative Auswirkungen im Bereich der inneren Sicherheit, auf den Kinder- und Jugendschutz und auf den Bereich des Gesundheitsschutzes der gesamten Bevölkerung. Im Angesicht dieser zu erwartenden negativen Folgen lehnen wir die beabsichtigte Legalisierung von Cannabis strikt ab und fordern die Ampelfraktionen auf, die Cannabis-Legalisierung in Deutschland zu stoppen.
Vebeto-Studie | | Nr. 07/24
Klare Kurskorrektur gefordert: Hansen warnt vor Bürokratieüberlast und Gefährdung kleiner Krankenhäuser
Zu den Erkenntnissen der gestern vorgestellten Vebeto-Studie betont der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Die Studie legt unmissverständlich offen: Anstatt für die dringend nötige finanzielle Entlastung der Krankenhäuser zu sorgen, werden durch die Pläne zur Vorhaltefinanzierung für Krankenhäuser vor allem bürokratische Belastungen verstärkt. Insbesondere kleine Krankenhäuser werden durch die Planungen nicht geschützt, sondern weiter in ihrer Existenz bedroht.
Der Bundesgesundheitsminister wird so sein selbst gestecktes Ziel krachend verfehlen. Als Koalition haben wir beantragt, dass diese Studie im Sozialausschuss des Landtages vorgestellt wird.
Vielen Krankenhäusern läuft die Zeit davon. Es braucht jetzt einen klaren und kompetenten Plan auf Bundesebene. Hierzu liegen von uns konkrete Vorschläge auf dem Tisch, insbesondere unser Antrag „Krankenhaussterben verhindern – auskömmliche Refinanzierung dauerhaft sicherstellen“, der im Oktober letzten Jahres vom Landtag einstimmig beschlossen wurde.
Der Bund muss seiner Verantwortung nachkommen und die Kostensteigerungen der letzten zwei Jahre kompensieren. Ich würde mich sehr freuen, wenn diese Studie dazu beiträgt, dass Herr Lauterbach die Insolvenzgefahr für Krankenhäuser nicht nur anspricht sondern auch tatsächlich dagegen vorgeht”, so Hansen.
Justizvollzugsschule in Boostedt
Hauke Hansen fordert Investition 2024 für Neubau der Justizvollzugsschule in Boostedt
Die Haushaltsverhandlungen der Fraktionen im Landtag beginnen Ende der Woche. Als CDU-Abgeordneter für Neumünster und Boostedt fordert Hauke Hansen nun, das Geld zum Kauf eines Grundstücks der Justizvollzugsschule 2024 sicherzustellen. Die Investition sei trotz angespannter Finanzlage notwendig, um zukünftig eine attraktive Arbeitsstelle für qualifizierten Nachwuchs zu schaffen.
„Derzeitige Probleme sind bauliche Mängel und akuter Fachkräftemangel. Der Kauf des Grundstücks ist der erste und entscheidendste Schritt, um den dringend benötigten Neubau der Justizvollzugsschule zu realisieren und damit die Zukunft der attraktiven Justizausbildung in Boostedt langfristig zu sichern“, betont Hansen.
Geld für Grundstückskauf sei notwendig
Er macht zudem deutlich: „Ich werde darauf drängen, dass die benötigten Mittel zum Kauf jetzt bereitgestellt werden. Es geht hier um mehr als ein Gebäude – es geht darum, die Zukunft der Ausbildungsqualität für Justiz in Boostedt erkennbar zu verbessern.“ Die Gemeinde Boostedt braucht für Ihre Konversionsplanung Planungssicherheit.
Die Gemeinde Boostedt stemmt mit der Konversion einer der größten Kasernen Schleswig-Holsteins eine immense kommunale Aufgabe. Die Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen sowie dringend notwendigem Wohnraum und zusätzlich die Implementierung von Landesbehörden braucht Vorlauf und Verlässlichkeit. Deshalb ist die Festlegung und der zeitnahe Ankauf einer mit der Gemeinde abgestimmten Fläche für die kommunale Konversionsplanung unverzichtbar.
Gemeinsam mit Justiz-Staatssekretär Otto Carstens besuchte Hansen Ende 2023 die Justizvollzugsschule, um sich ein Bild von der Lage zu machen. „Diese Besichtigung hat die dringende Notwendigkeit für einen Neubau nur bestätigt. Boostedt verdient eine dauerhafte und zukunftsorientierte Ausbildungsstelle des Landes“, erklärt Hansen.
Abschließend hob er hervor: „Mein Ziel ist es jetzt, in den Haushaltsverhandlungen die Weichen für diese wichtige Investition in Boostedt zu stellen. Wir dürfen die Chance nicht verpassen, unsere Region auch allgemein als einen attraktiven und modernen Ausbildungsort zu etablieren – der Kauf des Grundstücks wäre hier der erste entscheidende Schritt.“
Gesundheitsversorgung | | Nr. 03/24
Lauterbach macht bei der Entbudgetierung nur halbe Sache
Zu den Ergebnissen des gestrigen Spitzengesprächs des Bundesgesundheitsministers mit den Ärztevertretern, die eine teilweise Entbudgetierung vorsehen, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Der Schleswig-Holsteinische Landtag hatte sich in seiner Sitzung im November 2023 einstimmig für eine schrittweise und vollständige Entbudgetierung im ambulanten Sektor ausgesprochen. Minister Lauterbach betrachtet dieses offensichtlich nicht als Ziel, sondern will mit der Entbudgetierung der Hausärzte nur halbe Sachen machen. Denn die Fachärzte bleiben von diesen dringend notwendigen Reformüberlegungen ausgenommen. Dadurch gefährdet er unsere gesamte Gesundheitsversorgung.
Wenn der Vorsitzende des VirchowBundes, Dr. Dirk Heinrich, kritisiert, dass durch den Bundesgesundheitsminister nicht die gesamte ambulante Versorgung durch Haus- und Fachärzte in den Blick genommen wird, muss das für alle Entscheidungsträger ein deutliches Warnzeichen sein. Eine Ungleichbehandlung führt zur Zweiklassenmedizin. Das können und dürfen wir uns nicht leisten. Als CDU-Fraktion fordern wir eine faire und ausgewogene Versorgung für alle. Es ist höchste Zeit zu handeln“, so Hansen.
Gesundheitsversorgung | | Nr. 438/23
Verlässliche Gesundheitsversorgung in Stadt und Land
Zur Übernahme des Klinikums Bad Bramstedt durch das FEK Neumünster und die IGPmed erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Die Übernahme des Klinikums Bad Bramstedt durch das FEK Neumünster und die IGPmed setzt ein klares Signal für ganz Schleswig-Holstein: Unser oberstes Ziel ist es, in Stadt sowie Land eine verlässliche Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Nachdem der Landeskrankenhausausschuss Anfang Dezember grünes Licht gegeben hatte, wird die Übernahme nun tatsächlich Realität. Die Patientenversorgung wird gesichert, Arbeitsplätze bleiben bestehen und die Standorte werden noch attraktiver für medizinische Fachkräfte. Auch in Hinblick auf die erwartbaren Veränderungen durch die Krankenhausreform ist die Entscheidung zielführend und zukunftsorientiert“, so Hansen.
Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftdienst | | Nr. 416/23
TOP 25: Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst aufheben.
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
über Schleswig-Holstein verteilt gibt es 32 sogenannte Anlaufpraxen. Diese versorgen erkrankte Menschen im Umfang wie normale Hausarztpraxen, allerdings nur außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Hausarztpraxen. Sie decken damit einen erheblichen Teil der ambulanten Notfallversorgung ab. Rund 190.000 Patientinnen und Patienten nehmen diese Versorgungsmöglichkeit pro Jahr in Schleswig-Holstein in Anspruch. Die Ärztinnen und Ärzte, die diese 32 Anlaufpraxen am Laufen halten, gliedern sich grob in zwei Gruppen:
75 Prozent sind niedergelassene Kolleginnen und Kollegen. 25 Prozent sind sogenannte Poolärzte, das sind ungefähr 450 Personen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um angestellte Ärztinnen und Ärzte aus Krankenhäusern oder Medizinerinnen und Mediziner im Rentenalter ohne eigene Praxis. 30 Prozent aller Dienste in den Anlaufpraxen werden von diesen Poolärzten übernommen. Das sind rund 100.000 Stunden pro Jahr.
Nun hat das Bundessozialgericht am 24. Oktober ein weitreichendes Urteil gesprochen:
Die bisherige Gleichbehandlung bei der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, die Seite an Seite mit den Poolärztinnen und Poolärzten in Anlaufpraxen arbeiten, ist nicht länger rechtmäßig. Zukünftig sollen für die Poolärzte Abgaben zur Sozialversicherung fällig werden, die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sind hiervon weiterhin befreit.
In Schleswig-Holstein obliegt die Organisation der Anlaufpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, kurz KVSH. Die KVSH hat gerechnet und ermittelt, dass durch die Einführung der Sozialversicherungspflicht für Poolärzte auf die KVSH Mehrkosten in Höhe von 3-5 Millionen Euro pro Jahr zukommen. Diese wären nach heutigem Stand vollständig aus dem Budget der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu entrichten. Aus diesem Grund hat die KVSH allen 450 Poolärztinnen und Poolärzten landesweit zum 31.12.2023 gekündigt. Sollte es bei den Kündigungen bleiben, wären die Folgen vielschichtig und aus meiner Sicht gravierend.
Ich nenne nur ein Beispiel:
Wenn die Besetzung der Anlaufpraxen nicht freiwillig funktioniert, werden Niedergelassene zum Dienst verpflichtet werden müssen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es dann Ärztinnen und Ärzte im ländlichen Bereich besonders häufig trifft, ist groß, da dort die Arztdichte nicht so hoch ist wie in Kiel oder Lübeck. Bereits heute bestehen Probleme bei der Besetzung von Kassensitzen in ländlichen Regionen. Die erhöhte Wahrscheinlichkeit, neben der eigenen Praxis regelmäßig Dienste am Sonntag oder bis spät abends schieben zu müssen, macht eine Niederlassung dort zweifelsfrei unattraktiver.
Meine Damen und Herren, das ist nicht die Vorstellung der CDU Schleswig-Holstein von einer guten und flächendeckenden ärztlichen Versorgung der Bevölkerung. So geht es nicht.
Die KVSH hat am vorletzten Freitag allen gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Landtagsfraktionen ein gemeinsames Informationsgespräch angeboten und eine Vielzahl von Details transparent gemacht. Ohne großen Presserummel, ohne viel TamTam. Dafür bin ich ausgesprochen dankbar, so arbeitet man lösungsorientiert und vertrauensvoll zusammen. Das Gespräch hat mich auch in meiner Meinung bestätigt, dass durch eine Sozialversicherungspflicht ein riesiges Bürokratiemonster bei Abrechnungen entsteht und die Sozialkassen keine wesentlichen Mehreinnahmen generieren werden.
Dieses Gespräch hat mir auch gezeigt, dass die gemeinsame Initiative der CDU-Fraktionen aus Schleswig-Holstein, dem Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zur Aufhebung der Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst gut und richtig war und auch der ihnen jetzt zur Beratung vorliegende gemeinsame Antrag von CDU, Grünen, FDP, SPD und SSW unter Abwägung aller Aspekte der einzige sinnvolle Weg ist.
Aus Berlin hören wir, dass das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesarbeitsministerium nach dem Urteil die Gespräche mit der KBV wieder aufgenommen haben.
Ich habe die KVSH gefragt, wie denn diese Gespräche laufen. Die Antwort kann ich Ihnen nicht ersparen:
„Der unserem Haus bekannt Sachstand ist, dass es wohl in Berlin weitere Gespräche auf Fachebene gibt, man von einem Ergebnis aber weit entfernt sei.“ Das ist nicht akzeptabel. Unsere Zeit läuft ab. Politik soll Probleme lösen. Wir können heute gemeinsam ein starkes Signal nach Berlin senden, ich freue mich über breite Unterstützung.
Gesundheitliche Versorgung | | Nr. 417/23
TOP 12: Medizinische Clearingstellen in Schleswig-Holstein schaffen.
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Antrag des SSW spricht ein wichtiges Thema an: Die flächendeckende Gesundheitsversorgung aller Teile der Bevölkerung, also auch von Menschen ohne Krankenversicherung. Die vom Kollegen Dirschauer aufgeschriebenen Punkte sind aber meiner Auffassung nach keine durchdachten Lösungsmöglichkeiten, insbesondere die Ausgabe von anonymen Gesundheitskarten ist für mich völlig realitätsfern.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Der größte Teil der Bevölkerung, etwa 90 Prozent, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung, ein kleiner Teil, rund 10 Prozent, ist in einer privaten Krankenversicherung versichert. Es gibt nur sehr wenige Menschen, die sich legal in Deutschland aufhalten und entgegen der Versicherungspflicht keinerlei Versicherungsschutz haben, das sind rund 80.000 Personen, besonders häufig Selbstständige, die in prekäre Situationen geraten sind und Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind.
Häufiger genutzt wird der sogenannte Notlagentarif bei privaten Krankenversicherungen oder im Bereich der GKV die Beschränkung auf minimale Leistungen, auf sogenannte ruhende Verträge.
In § 16 Absatz 3 a des Sozialgesetzbuch (SGB) V ist geregelt, dass die Krankenversicherung von gesetzlich Versicherten, die ihre Beiträge zwei Monate trotz Mahnung nicht bezahlen können, automatisch auf die minimalen Leistungen zurückgeführt wird. Der Umfang ist für PKV-Mitglieder u.a. im Paragraf 153 Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Darin heißt es: „Der Notlagentarif sieht ausschließlich die Aufwendungserstattung für Leistungen vor, die zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind“.
Das ist also der gesetzlich definierte Leistungsumfang, den Bürgerinnen und Bürger im Notlagentarif ihrer PKV aber auch im ruhenden Zustand bei der GKV erhalten. Diese Menschen bezahlen dafür den Tarif an ihre Krankenversicherung. Insgesamt betraf das 2022 rund 750.000 Versicherte bundesweit. Dieser Leistungsumfang ist mehr oder weniger identisch mit dem Leistungsumfang nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Nun schlagen Sie vor, dass Menschen ohne Papiere, also Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, zukünftig die vollumfänglichen Regelleistungen der Krankenversicherung mit einer anonymen Gesundheitskarte in Anspruch nehmen können. Sie wollen Menschen, die sich ohne legalen Aufenthaltsstatus hier befinden, Menschen, die ggf. ausreisepflichtig sind, besser medizinisch versorgen, als die 750.000 Menschen, die hier legal leben und die sich im Nottarif befinden und dafür auch noch bezahlen? Die CDU lehnt diesen Ansatz und ihren Antrag daher insgesamt entschieden ab.
Aber das Thema der gesundheitlichen Versorgung auch für Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, ist wichtig. Wir legen ihnen daher heute einen Alternativantrag vor:
Wir wollen Menschen, die sich legal in Schleswig-Holstein aufhalten, beraten, wie der Weg zurück in die Krankenversicherung gelingen kann.
Menschen, die sich illegal in Schleswig-Holstein befinden, wollen wir über die rechtlichen Möglichkeiten informieren, damit zum Beispiel Notfallbehandlungen erfolgen können. Bestenfalls findet sich hier gleichzeitig auch ein Weg zurück in die Legalität. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass dies immer wieder gelingt. Auch das muss ein Ziel sein.
Dazu wollen wir bereits bestehende Strukturen nutzen und prüfen, wie man im Land Clearingstellen etablieren kann, die diesen Auftrag erfüllen und die Beratungsleistungen erbringen. Zielsetzung ist und bleibt aber die Rückführung in das Regelsystem, soweit dieses möglich ist.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Gesundheitspolitik | | Nr. 410/23
Landeskrankenhausausschuss gibt grünes Licht für Übernahme des Versorgungsauftrags des Klinikums Bad Bramstedt durch das FEK
Der Landeskrankenhausausschuss hat gestern den Beschluss gefasst, dass der Versorgungsauftrag des Akutbereichs des Klinikums Bad Bramstedt am Standort Bad Bramstedt vom Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster übernommen werden darf. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
“Das ist eine gute und wichtige Nachricht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KBB und für den Standort Bad Bramstedt und die Menschen in der Region. Die Entscheidung trägt sehr zur Sicherheit bei, dass das monatelange Verfahren nun bald beendet werden kann“, so Hansen.
Die Ministerin für Justiz und Gesundheit Prof. Dr. Kerstin von der Decken hat hierzu heute im Sozialausschuss des Landtages berichtet. Es handelt sich dabei um einen Vorratsbeschluss, da die weiteren Voraussetzungen für die Übertragung, u.a. eine positive Beschlussfassung der Ratsversammlung der Stadt Neumünster, die Zustimmung der Gläubigerversammlung der Klinik Bad Bramstedt und die Zustimmung der Kommunalaufsicht noch ausstehen.
Gesundheitspolitik | | Nr. 406/23
Gemeinsame Pressemitteilung der CDU-Fraktionen aus Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein
„Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst aufheben“
Die gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktionen der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Saarland und Schleswig-Holstein fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme zur Rettung des Bereitschaftsdienstsystems in den Bundesländern die Sozialversicherungspflicht für die sogenannten ‚Poolärzte‘ aufzuheben.
Hintergrund: Die Sozialversicherungspflicht für die sog. Poolärzte geht auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Oktober zurück.
Für Rheinland-Pfalz erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Christoph Gensch: „Eine flächendeckende und gute medizinische Versorgung auch außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten ist für die Gesundheit von Patientinnen und Patienten von enormer Bedeutung. Es ist deshalb erforderlich, für Einnahmen der Ärztinnen und Ärzte aus dem kassenärztlichen Notdienst eine gesetzliche Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht ähnlich der bereits existierenden Ausnahmen für Notärzte (§ 23c Abs. 2 SGB IV) und der Einnahmen aus ärztlichen Tätigkeiten in Impfzentren (§ 130 SGB IV) zu schaffen. Diese Ausnahme ist zur Aufrechterhaltung des kassenärztlichen Notdienstes in den Bereitschaftspraxen notwendig und sorgt dafür, dass die medizinische Versorgung – auch durch ‚Poolärzte‘ – weiterhin gesichert ist. Bei den ‚Poolärzten‘ handelt es sich um Ärztinnen und Ärzte, die nicht in Rheinland-Pfalz niedergelassen sind, aber dort auf freiwilliger Basis Dienste im Ärztlichen Bereitschaftsdienst leisten.
Hauke Hansen, der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein, ergänzt: „Poolärzte entlasten maßgeblich ihre Kolleginnen und Kollegen im niedergelassenen Bereich und damit auch die stationären Strukturen. Sie sind seit Jahren ein verlässlicher und wichtiger Teil unser Gesundheitsversorgung. Nun haben rund 400 Poolärztinnen und Poolärzte in Schleswig-Holstein zum 31.12.2023 ihre Kündigung erhalten. Viele dieser Medizinerinnen und Mediziner sind im Rentenalter. Sollte es bei der Sozialversicherungspflicht bleiben, werden wir den allergrößten Teil als Arbeitskräfte unwiederbringlich verlieren, das hätte sehr weitreichende negative Folgen für die Versorgung. Gestern haben CDU, Grüne und FDP gemeinsam einen Antrag zur nächsten Plenartagung eingebracht, der das Problem angeht und die Aufhebung der Sozialversicherungspflicht für den Bereitschaftsdienst fordert. Die finale Entscheidung liegt hierzu auf Bundesebene. Der Bundesgesundheitsminister hat allerdings bislang nichts unternommen. Er muss nun unverzüglich sicherstellen, dass diese hochqualifizierten und dringend benötigten Fachkräfte dem Gesundheitssystem auch nach dem 31.12.2023 weiterhin zur Verfügung stehen.“
Auch Alwin Theobald, gesundheitspolitischer Sprecher der saarländischen CDU-Landtagsfraktion, ist besorgt: „Nach dem bereits beschlossenen Aus für die kinderärztliche Bereitschaftspraxis in Saarlouis und der drohenden Schließung unserer kinderärztlichen Bereitschaftspraxis an der Marienhausklinik Neunkirchen-Kohlhof gerät nun auch die flächendeckende Versorgung durch die ärztlichen Bereitschaftsdienste im Saarland in Gefahr. In unserem Gesundheitssystem brennt es an allen Ecken und Enden. Wenn der zuständige Minister dazu weiter schweigt, muss die Ministerpräsidentin das Thema zur Chefsache machen!“ Im Saarland seien rund 150 sogenannte Poolärzte in 13 Bereitschaftspraxen betroffen, so Theobald in Berufung auf Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV Saarland).
Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Dr. Michael Preusch, erklärt: „Gerade im ländlichen Raum sind die so genannten Pool-Ärzte, die aus ihrer Anstellung im Krankenhaus oder aus dem Ruhestand heraus den haus- und fachärztlichen Bereitschaftsdienst unterstützen, zentral für die Sicherstellung einer umfassenden ambulanten Versorgung. Dass die Tätigkeit als Pool-Arzt zukünftig der Sozialversicherungspflicht unterliegen soll, macht sie für viele der Ärztinnen und Ärzte, die heute in Baden-Württemberg dort aktiv sind, unattraktiv. Das wird sich zwangsläufig in einer Reduzierung des Versorgungsangebots niederschlagen. Die bereits heute effizient aufgestellten Notfallpraxen und Fahrdienste müssen zahlen- und zeitmäßig reduziert werden. Der Druck auf die Notfallambulanzen der Krankenhäuser wird sich weiter erhöhen. Daran kann niemand ein Interesse haben. Auf dieses Risiko haben sowohl der Bundesrat als auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung mehrfach hingewiesen. Es passt aber leider ins Bild der aktuellen Handlungsunfähigkeit der Ampel, dass die Minister Lauterbach und Heil dennoch die Schaffung einer sozialgesetzlichen Ausnahmereglung ablehnen und die Menschen mit der drohenden Angebotsverknappung vor Ort alleingelassen werden.“
Im Vierer-Verbund fordern wir unsere Landesregierungen auf sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass ‚Poolärzte‘ analog zu den Notärzten im Rettungsdienst von der zusätzlichen Sozialversicherungspflicht befreit werden. Die Befreiung soll für die Einnahmen von Ärztinnen und Ärzten gelten, die im Rahmen des kassenärztlichen Notdienstes sowohl aus bestehenden als auch aus neu aufzunehmenden Tätigkeiten erzielt werden“, so die vier Gesundheitspolitiker. Die Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht für Poolärzte müsse schnell kommen, so Gensch, Hansen, Theobald und Preusch abschließend.
Prävention und Aufklärung sind das A&O im Umgang mit HIV
Zum Welt-Aids-Tag am 1. Dezember erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„In Deutschland leben derzeit etwa 90.000 Menschen mit HIV. In Schleswig-Holstein leben im Jahr 2021 davon ungefähr 2000 Menschen. Durch medikamentöse Behandlung kann die Vermehrung der Viren im Körper unterdrückt werden, was eine spätere AIDS-Erkrankung in der Regel verhindert. HIV-Erkrankte können so – jahrelanger Forschung sei Dank – aus medizinischer Perspektive ein nahezu normales Leben führen. Dennoch sind die Betroffenen immer wieder bestimmten gesellschaftlichen Stigmatisierungen ausgesetzt, welche auf keiner wissenschaftlichen Grundlage basieren, aber jedes Mal psychischen Stress zur Folge haben. Die Diskriminierung von HIV-Erkrankten ist nicht akzeptabel und brauch ein klares Stopp-Schild der Solidargemeinschaft.
Außerdem wissen rund 10 Prozent der Betroffenen nichts von ihrer Krankheit. Eine rechtzeitige Behandlung bleibt im Zuge dessen aus. All dies zeigt auf, dass Prävention und Aufklärung weiterhin an erster Stelle stehen müssen. Die Thematik gehört in die Mitte der Gesellschaft, um so die Menschen nachhaltig zu sensibilisieren. Der Welt-Aids-Tag leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Das diesjährige internationale Motto „let communities lead“ verdeutlicht, dass wirksame HIV-Prävention und Arbeit mit HIV-Erkrankten, nur in Zusammenarbeit mit deren Communities gelingen kann.
Danken möchte ich am Weltaidstag auch der Aidshilfe Schleswig-Holstein und ihren regionalen Aidshilfen in Flensburg, Nordfriesland, Kiel, Neumünster und Lübeck, die mit ihrer Aufklärungsarbeit und ihrer Beratung von Menschen mit HIV einen so wichtigen Beitrag leisten.
Am heutigen Tag darf man auch nicht unerwähnt lassen, dass sich die medizinische Versorgung von HIV-Betroffenen global weiterhin sehr ungleich gestaltet. Das Epizentrum von AIDS-Erkrankungen liegt nicht in Europa, sondern in Subsahara-Afrika. Diese Disparitäten zu überwinden, muss hartnäckiges Ziel der Weltgemeinschaft bleiben.
Seit Beginn der Epidemie sind weltweit um die 40 Millionen Menschen an der Folgekrankheit AIDS verstorben. Auch jenen gedenken wir am 1. Dezember“, so Hansen.
Arzneimitteln | | Nr. 387/23
TOP 36: Der Bundesgesundheitsminister muss bei der Arzneimittelversorgung handeln
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren,
im September verkündete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, man sei bei der Versorgung mit wichtigen Arzneimitteln für Kinder in diesem Jahr deutlich besser aufgestellt, als noch im Vorjahr. Meine Damen und Herren, was bedeutet konkret „besser aufgestellt“?
Ich wollte da mehr erfahren und habe deshalb Anfang des Monats einen Tag lang ein Praktikum in einer Apotheke, der Klaus-Groth-Apotheke in Bordesholm, gemacht. Und diese Erfahrungen, die ich da machen durfte, haben mich wirklich tief berührt.
Über 270 Arzneimittel, die diese Apotheke regulär auf Lager hat, waren an meinem Praktikumstag nicht lieferbar. Ein nicht unerheblicher Teil davon war schon sehr lange, teilweise monatelang, nicht mehr lieferbar. Diese Apotheke kauft den größten Teil der Arzneimittel über 3 verschiedene Großhändler ein. Es ist also nicht ein Großhändler, der bei 270 marktüblichen Produkten nicht lieferfähig war, das ist das Ergebnis, wenn man die Liefermöglichkeiten von allen drei großen Anbietern übereinanderlegt. Ich finde das für ein Industrieland wie Deutschland ziemlich erschreckend.
Stellen Sie sich vor, Sie kommen in die Apotheke, um ein Rezept für Ihre chronische Erkrankung einzulösen. Ein Medikament, auf das Sie seit Jahren eingestellt sind und das Sie gut vertragen. Ihr Medikament ist nicht lieferbar. Oder stellen Sie sich vor, Ihr Kind fiebert hoch, Sie gehen in die Apotheke und es gibt keinen Fiebersaft.
Das Personal in der Apotheke hat in beiden Fällen folgende Möglichkeiten: Wenn Sie Glück haben, kann es Ihnen ein wirkungsgleiches, anderes Medikament herausgeben. Dafür muss in der Regel mit dem verordnenden Arzt Rücksprache gehalten werden und ein neues Rezept ausgestellt werden. Die Ausnahmefälle, wo es einfacher geht, sind sehr überschaubar. Wenn Sie Pech haben, müssen Sie mit einem ganz anderen Wirkstoff Vorlieb nehmen, mit dem Sie nicht optimal versorgt werden oder es gibt gar keine Alternative und Sie gehen mit leeren Händen nach Hause.
Meine Damen und Herren, es kann in einem Land wie Deutschland, dass sich rühmt, eines der besten Gesundheitssysteme der Welt zu haben, nicht eine Frage von Glück oder Pech sein, ob man eine optimale medikamentöse Versorgung erhält. Der aktuelle Zustand ist einfach nicht hinnehmbar.
Ich möchte an dieser Stelle nicht nur alles düster darstellen, ich möchte auch die Chance nutzen und mich an dieser Stelle herzlich bei allen Apothekerinnen und Apothekern und ihren Teams bedanken, die sich in unserem Land täglich tausendfach mit diesem Thema im höchsten Maße verantwortungsvoll auseinandersetzen und so für Ihre Patientinnen und Patienten eine qualitativ hochwertige und optimale Versorgung mit Arzneimitteln versuchen sicherzustellen.
Sie leisten großartige Arbeit, das erkennt das gesamte hohe Haus hier an, vielen Dank!
Und ich glaube, dass wir auch in der Einschätzung übereinstimmen, dass die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen, um diesem Zustand angemessen entgegenzuwirken.
Das haben die Ministerpräsidenten bei Ihrem Beschluss zu diesem Thema bei der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November so gesehen, das hat die CDU Bundestagsfraktion bei Ihrem 21-Punkte Antrag vom letzten Freitag so gesehen, das sieht der Präsident der Apothekerkammer SH Dr. Kai Christiansen so, das sieht die Präsidentin des Bundesverbandes der Apothekenverbände Frau Gabriele Overwiening so, das sehen die Menschen, die in einer Apotheke nicht das ihnen verordnete Medikament erhalten so. Nur Herr Lauterbach, der sieht es nicht so.
Meine Damen und Herren, zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Damit das auch in Zukunft für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land möglich ist, stimmen Sie bitte für unseren Alternativantrag. Die Patientinnen und Patienten und auch alle Apothekerinnen und Apotheker und deren Mitarbeiter haben es verdient.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Medizinisches Fachpersonal | | Nr. 385/23
TOP 16: Ärztinnen und Ärzte durch Fachpersonal entlasten
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kampagne „Praxis in Not“ haben wir alle mitbekommen. Für eine gute und flächendeckende Gesundheitsversorgung sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und ihre Praxisteams unverzichtbar. Während längst nicht mehr alle Arztsitze nachbesetzt werden können, steigt gleichzeitig der Versorgungsbedarf, auch durch eine älter werdende Gesellschaft.
Liebe Praxisteams im Land, liebe niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, wir sehen die Probleme, die Sie täglich bewältigen müssen. Sie sind eine wesentliche Stütze in unserem Gesundheitssystem. Danke für Ihren engagierten Einsatz für unsere Gesellschaft, dieser ist extrem wichtig!
Mit unserem Antrag wollen wir die Rahmenbedingungen verbessern, um eine gute Versorgung langfristig zu gewährleisten. Eine Überlegung ist, die vorhandenen ärztlichen Kapazitäten zukünftig noch gezielter einzusetzen. Das bedeutet, Ärztinnen und Ärzte von einigen Aufgaben zu entlasten, damit mehr Zeit für weitere Patienten frei wird.
Hierbei spielen Medizinische Fachangestellte, kurz MFAs, schon heute eine sehr wichtige Rolle: Sie organisieren den Praxisablauf und sind in der Regel der erste Kontakt für die Patientinnen und Patienten mit dem Praxisteam. MFAs sind dadurch aber leider auch häufig die Personen, die den Frust der Patientinnen und Patienten über das, was im Gesundheitswesen schlecht läuft, abbekommen. Das ist auf Dauer psychisch belastend und führt dazu, dass einige MFAs den Job aufgeben. Hier müssen wir etwas tun!
Neben den MFAs gibt es als Unterstützung für die Ärztinnen und Ärzte noch die PAs, die Physician Assistants. Diese sind in Deutschland noch recht unbekannt. Im Gegensatz zu den MFAs dürfen PAs auch delegierbare Tätigkeiten selbständig ausüben, die dem Arztvorbehalt unterliegen. Das kann zum Beispiel das Mitwirken bei der Erstellung von Diagnosen sein.
Die Jamaika-Regierung hat seinerzeit die Einführung des Studiengangs in Schleswig-Holstein beschlossen, seit Oktober 2020 wird das Studium am Westküstenklinikum in Heide angeboten. Bei der Abschlussfeier unseres ersten Jahrganges vor 4 Wochen in Heide war für mich klar zu spüren: Da steckt Potential drin, da geht noch viel mehr.
Aber: Unser erster PA-Jahrgang geht fast ausschließlich in den stationären Bereich. Das liegt auch am Geld: Der Einsatz von PAs wird im ambulanten Bereich nicht gesondert vergütet. Und auch so schwimmen die meisten niedergelassenen Medizinerinnen und Mediziner nicht im Geld: Der sogenannte Orientierungspunktwert, den grundsätzlich die gesetzlichen Krankenkassen und die kassenärztliche Bundesvereinigung aushandeln, spielt hierfür eine wichtige Rolle. Seit 2013 ist dieser Wert bis heute um rund 15 Prozent angestiegen. Das ist deutlich unterhalb der Inflationsquote. Auch werden nicht immer alle erbrachten Leistungen bezahlt: Stichwort Budgetierung. Ein Unding.
Ich fasse nochmal zusammen: Die psychische Belastung und die zu geringe Bezahlung führen dazu, dass die Arbeit für MFAs und PAs im ambulanten Bereich weniger attraktiv ist. Sie wechseln in Behörden, Kliniken oder zu Krankenkassen oder noch schlimmer, verlassen den medizinischen Bereich insgesamt. Gleichzeitig wird dieses Fachpersonal im ambulanten Bereich dringend gebraucht, um Ärztinnen und Ärzte zu entlasten.
Mit dem ihnen vorliegenden Antrag von CDU, Grünen und FDP wollen wir die Probleme angehen und im Wesentlichen vier Dinge erreichen:
- Wir wollen, dass der Orientierungspunktwert an die Inflation angepasst wird, damit MFAs angemessen im ambulanten Sektor bezahlt werden können.
- Wir wollen, dass Honorierungen der PAs im ambulanten Bereich angemessen abgerechnet werden können.
- Wir wollen die Entbudgetierung des ambulanten Bereichs, auch der Zahnmedizin, erreichen, beginnend mit der Grundversorgung.
- Wir wollen Maßnahmen anstoßen, die den wertschätzenden Umgang der Patientinnen und Patienten mit dem Praxispersonal fördern.
Wichtig ist, dass der Bund mitmacht, damit alle vier Punkte schnell Realität werden. Das, was wir in Schleswig-Holstein machen können, tragen wir gerne dazu bei. Ich freue mich auf eine breite Zustimmung zu diesem Antrag. Wir können uns „Praxen in Not“ einfach nicht leisten!
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Krankenhausreform | | Nr. 382/23
Krankenhaussterben verhindern – Vorschaltgesetz beschließen!
Zur heute von Gesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken angekündigten Bundesratsinitiative zu einem Vorschaltgesetz für die Krankenhausreform erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Ich begrüße, dass sich unsere Gesundheitsministerin nun auf den Weg macht, um die Versäumnisse des Bundesgesundheitsministers bei der anstehenden Krankenhausreform auszubügeln. Die Krankenhausreform des Bundes ist eines der zentralen gesundheitspolitischen Vorhaben in Deutschland, um auf sich wandelnde Bedürfnisse und eine sich verändernde Krankenhauslandschaft zu reagieren. Notwendig ist aber vor allem eine schnelle und kurzfristige wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und Kliniken im Land.
Während sich der Bundesgesundheitsminister beharrlich weigert, die Betriebskostenzuschüsse an die aktuellen Begebenheiten anzupassen, machen sich nun Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen mit ihrer Bundesratsinitiative auf den Weg, beim Bund für eine dauerhafte Refinanzierung der Kostensteigerungen bei den Krankenhäusern zu sorgen. Der Bundesgesundheitsminister wäre gut beraten, auf die Initiative der beiden Länder einzugehen und mit einem Vorschaltgesetz ein ungeordnetes Krankenhaussterben im Land zu verhindern“, so Hansen.
Krankenhausreform | | Nr. 378/23
Leider kein Karnevalsscherz: Desaströses Zeugnis für Bundesminister Lauterbach
Zur heutigen Presseberichterstattung des Tagesspiegel Background erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Die Nachrichten sind alarmierend und schockierend zugleich. Nach von Bundesgesundheitsminister Lauterbach eingesetzten Experten werden 80 Prozent der Krankenhäuser bundesweit im kommenden Jahr ein negatives Betriebsergebnis erleiden. Eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Krankenhäuser ist daher zur Sicherstellung einer guten und flächendeckenden Versorgung notwendig. Bundesminister Lauterbach hat dieses in der aktuellen Krankenhausstruktur bislang abgelehnt und möchte stattdessen eine umfassende Krankenhausreform durchführen. Hierbei ist Eile geboten: Viele Krankenhäuser haben unter den jetzigen Finanzierungsbedingungen ein hohes Insolvenzrisiko. Im Juli hatte sich Lauterbach auf Eckpunkte mit einem Großteil der Bundesländer geeinigt: Bayern hatte dagegen gestimmt, Schleswig-Holstein sich enthalten. Hintergrund war, dass Lauterbach bereits vor Juli gemachte Zusagen nicht eingehalten hatte. Wenn nun deutlich wird, dass die bis heute erarbeiteten Punkte so weit von den Eckpunkten aus Juli abweichen, dass die Länder nun eine zeit- und ergebnisoffene, politische Aussprache ohne anschließende Pressekonferenz fordern, lässt mich dieses fassungslos zurück“, so Hansen.
Apotheken | | Nr. 374/23
Apotheken sind ein wichtiger Bestandteil unseres Gesundheitssystems
Zum heutigen norddeutschen Protesttag der Apotheken erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„“Wir werden nicht aufhören laut zu sein!“ – dieses Motto hatte die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. Gabriele Regina Overwiening zum bundesweiten Protesttag am 14. Juni 2023 ausgegeben und das ist auch richtig so!
Apotheken sind ein wichtiger Bestandteil unseres Gesundheitssystems. Sie erfüllen deutlich mehr Aufgaben als die bloße Verwahrung und Abgabe von Medikamenten.
Die Protestaktion der Apotheken nehmen wir daher sehr ernst und teilen die Einschätzung, dass die aktuellen bundespolitisch gegebenen Rahmenbedingungen nicht geeignet sind, langfristig eine flächendeckende Apothekenversorgung sicherzustellen. Nicht angestiegene Honorare trotz hoher Kostensteigerungen führen zu Schließungen von Apotheken und gefährden somit die Versorgung der Bevölkerung. Für uns ist klar: Wir wollen das Apothekensterben beenden und die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung erhalten!
Leider hat sich gezeigt, dass die besorgniserregende Lage der Apotheken weiterhin von den Fraktionen der Ampel-Regierung in Berlin komplett ignoriert wird. Ich fordere die Bundesregierung auf, jetzt unverzüglich zu handeln und die Apotheken angemessen zu unterstützen“, so Hansen.
Krankenhäuser | | Nr. 340/23
TOP 25 + 29: Unsere Krankenhäuser brauchen dringend Hilfe, der Bund muss jetzt handeln!
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
unsere Krankenhäuser stehen wirtschaftlich extrem unter Druck und brauchen dringend Hilfe! Die entlastenden Effekte der geplanten Krankenhausreform kommen erst in einigen Jahren und damit zu spät für viele Häuser!
Unser heutiger Antrag zeigt einen Weg auf, wie wir dem wirtschaftlichen Druck begegnen und den Häusern damit helfen können:
- durch eine einmalige rückwirkende Anhebung der Vergütung für die Häuser für die Jahre 2022 und 2023 um bis zu 4 Prozent,
- durch die Beibehaltung der verkürzten Zahlungsfrist der Krankenkassen für Krankenhausrechnungen von 5 Tagen und
- durch eine Systemanpassung für kommende Jahre, die Tarifsteigerungen vollständig refinanziert und Vergütungsanpassungen schneller umsetzt.
Aktuelle Zahlen bestätigen uns, dass diese Schritte absolut notwendig sind:
Laut Berechnung eines Mitglieds der Regierungskommission zur Krankenhausreform, Professor Boris Augurzky, werden ca. 80 Prozent der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein 2024 einen wirtschaftlichen Verlust erleiden, auch für die Folgejahre sind die Prognosen düster. Ohne Kursänderung von Bundesminister Lauterbach wird es unweigerlich zu weiteren Insolvenzen kommen.
Bitte beachten Sie:
Die Mitglieder von Regierungskommissionen auf Bundesebene werden ausschließlich von Bundesministern festgelegt und maximal noch von den regierungstragenden Fraktionen beeinflusst. Hier sagt also ein von Bundesminister Lauterbach ausgewählter Wissenschaftler:
„Achtung! Wir haben eine wirtschaftliche Schieflage bei 80 Prozent der Krankenhäuser. Das ist nicht gut!“
Und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krankenhäuser kommt die Reaktion von Karl Lauterbach wie folgt an:
„Ja, ist denn halt so, kann ich ja nichts machen. Der Finanzminister gibt mir kein Geld, ich kümmere mich jetzt lieber um die Legalisierung von Cannabis.“ Meine Damen und Herren, genau so kommt das bei den Leuten an und der Gesundheitsminister tut nichts dagegen! Das ist eine absolute Katastrophe.
Die Krankenhausmitarbeiterinnen und -mitarbeiter fragen sich:
„Was machen die da in Berlin? Nehmen die uns die da oben überhaupt noch wahr?“ Diese Menschen haben teilweise echte Existenzangst. Das ist die traurige Realität.
Wir haben bereits heute einen Mangel an Fachkräften im Gesundheitsbereich und kämpfen um jede gute Nachwuchskraft, sogar mit Anwerbekampagnen im Ausland. Wenn wir in der wahrgenommenen Wertschätzung der Fachkräfte nicht einen deutlichen Wechsel hinbekommen, werden sich zukünftig mehr junge Menschen gegen eine Ausbildung oder ein Studium im medizinischen Bereich entscheiden. Arbeitskräfte, die heute im Gesundheitswesen tätig sind, werden den Bereich verlassen. Das können wir alle zusammen in diesem Parlament doch nicht einfach hinnehmen und unkommentiert lassen. Wenn der Bundesgesundheitsminister sich jetzt nicht seiner Verantwortung stellt und sich um die Betriebsmittelfinanzierung kümmert, wird das Krankenhaussterben weitergehen und in einer Katastrophe für die Patientenversorgung münden.
Ich bin den Landtagskolleginnen und Landtagskollegen von CDU und Grünen aus Nordrhein-Westfalen dankbar, die dort einen Antrag eingebracht haben, der die Grundlage für unseren heutigen Antrag gebildet hat und der ganz offensichtlich auch von SPD und SSW gelesen wurde.
Lieber Marco Schmitz,
ich weiß Du sitzt am Live-Stream und verfolgst unsere Sitzung aus dem Landtag von Nordrhein-Westfalen aufmerksam. Vielen Dank für die ausgezeichnete länderübergreifende Zusammenarbeit – gerade auch zu diesem Thema. Es ist erschreckend, aber wir brauchen offensichtlich wirklich starke gemeinsame Signale, um den Bundesgesundheitsminister an seine Verantwortung für die Betriebsmittelfinanzierung der Häuser zu erinnern. Heute haben wir die Chance dazu. In Nordrhein-Westfalen hat die SPD dem Antrag von CDU und Grünen übrigens zugestimmt.
Eine breite Zustimmung würde ich mir im Sinne der Krankenhäuser und aller Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auch in diesem Hohen Haus wünschen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
öffentliche Versorgung | | Nr. 332/23
Gesundheitsminister Lauterbach muss sich seiner Verantwortung stellen
Zur angekündigten bundesweiten Protestaktion der niedergelassenen Ärzte am 2.10. erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Die aktuelle Entwicklung der sich zuspitzenden Konfrontation zwischen dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und den 18 an der Kampagne „Praxis in Not“ beteiligten Berufsverbänden gibt Anlass zur Sorge.
Wenn nun Dr. Dirk Heinrich, der Bundesvorsitzende vom Virchowbund (mit rund 12.000 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bundesweit), sich zu einer Aktion mit dem Titel „Stoppt Lauterbach“ gezwungen sieht, sollte jedem normalen Betrachter klar werden, dass es fünf nach 12 ist und eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Verbände mit der Bundesregierung nur nach großen Anstrengungen und diversen vertrauensbildenden Maßnahmen wieder möglich sein wird. Da ist viel Porzellan zerschlagen und sind auch viele Tischtücher zerschnitten worden.
Ich fordere den Bundesgesundheitsminister auf, sich seiner Verantwortung zu stellen und mit den 18 an der Kampagne beteiligten Verbänden schnellstmöglich in direkten Kontakt zu treten. Für eine gute, flächendeckende und umfassende Patientenversorgung sind diese von immenser Bedeutung. Einen Brief von 140.000 Vertragsärzten und -psychotherapeuten als unwichtige Postwurfsendung abzutun, wie es Karl Lauterbach getan hat, ist an Respektlosigkeit gegenüber den Ärzten und Therapeuten kaum noch zu überbieten.
Vor diesem Hintergrund bitte ich alle Patientinnen und Patienten um Verständnis für die für den 2.10. angekündigte, bundesweite Schließung von geschätzt mehreren zehntausend Praxen“, so Hansen.
Krankenhäuser | | Nr. 327/23
Bund muss mit Soforthilfen bedarfsnotwendige Finanzierung der Krankenhäuser sichern
Zu der gemeinsamen Forderung der Gesundheitsminister von Bayern und Schleswig-Holstein erklärte der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Dass es bis heute seitens des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach trotz fortlaufender Hinweise von vielen Seiten keine erkennbaren Aktivitäten zur wirtschaftlichen Sicherung von bedarfsnotwendigen Krankenhäusern gibt, muss als grob fahrlässig gewertet werden.
Die im Vergleich zu den Vorjahren außergewöhnlichen Anstiege der Personal- und Sachkosten führen bereits bei Krankenhäusern von mittlerer Größe kurzfristig zu Mehrkosten in Millionenhöhe. Die meisten Kliniken verfügen nicht über Rücklagen, die zum Ausgleich dieser Mehrkosten herangezogen werden können. Die Kliniken sind dadurch deutlich stärker insolvenzgefährdet als in den vergangenen Jahrzehnten und können ihren Versorgungsaufträgen bereits jetzt in einigen Fällen nicht mehr im vollen Umfang nachkommen.
Gerade für eher ländlich geprägte Bundesländer wie Schleswig-Holstein besteht hier ein massives Risiko. Bedauerliche Beispiele dafür hat es im Land dafür in diesem Jahr bereits gegeben. Die im Krankenhausplan des Landes festgelegten stationären Versorgungsangebote durch Krankenhäuser der Grund-, Regel-,Schwerpunkt- und Maximalversorgung werden so durch die Untätigkeit des Bundesgesundheitsministers planlos gefährdet. Das wirkt sich natürlich auch auf die flächendeckende Patientenversorgung aus. Die gemeinsame Forderung der beiden Gesundheitsminister aus Schleswig-Holstein und dem Freistaat Bayern ist richtig. Es ist die Verantwortung des Bundes. Daher muss der Bund noch vor Inkrafttreten der Krankenhausreform mit Soforthilden die Finanzierung der Krankenhäuser sicherstellen. Für die Finanzierung der Betriebskosten von Kliniken ist allein der Bund und nicht die Länder zuständig!“, so Hansen.
Gesundheitssystem | | Nr. 324/23
Patientenwohl ist das Hauptanliegen einer umfassenden Gesundheitsversorgung
Der Landtag hat heute dem Antrag von CDU und Grünen „Stabile und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sektorenübergreifend weiterentwickeln“ zugestimmt. Für den gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hauke Hansen, ist das „ein großer Schritt in die richtige Richtung und wichtig für alle jetzigen und zukünftigen Patientinnen und Patienten im Land, ihr Wohl als Hauptanliegen einer umfassenden Gesundheitsversorgung wird so weiter gestärkt. Die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung sollte nicht von trennendem Sektorendenken geprägt sein.
Unser Antrag wurde bereits im Frühjahr 2023 eingebracht und zunächst in den Sozialausschuss überwiesen, wo er umfassend beraten wurde. Enthalten sind folgende Punkte:
• Wir wollen konkurrierende Doppelstrukturen vermeiden und damit Kosten einsparen, das knappe Fachpersonal optimal zur Patientenversorgung einsetzten.
• Wir wollen neben den Reformen im Krankenhausbereich die bestehenden Krankenhäuser besser miteinander vernetzen und medizinische Kooperationen fördern.
• Durch KI, Digitalisierung und den Ausbau der Telemedizin, gerade auch im ländlichen Raum, wollen wir die sektorenübergreifende Zusammenarbeit fördern. Darum wollen wir den Versorgungssicherungsfonds weiterführen.
• Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit allen Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen von A wie Apothekern bis Z wie Zahnärzten im Austausch mit Wissenschaft und Gesundheitswirtschaft das Gesundheitssystem in Schleswig-Holstein vorausschauend, realistisch und nachhaltig ausrichten.
Ich bin fest davon überzeugt, dass sich hierdurch Synergien ergeben werden und eine Steigerung der Versorgungsqualität erzielt wird!“, so der Abgeordnete.
| Nr. 280/23
Post-COVID-Versorgung im Land stärken!
Zur Förderung von drei Projekten zur Long-COVID-Versorgung in Schleswig-Holstein erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Ich begrüße es, dass die Landesregierung diesen richtigen und notwendigen Schritt geht und die Long-COVID-Versorgung im Land mit 3,55 Millionen Euro fördert.
Die Langzeitfolgen einer COVID-19 Infektion können die körperliche, geistige und psychischen Gesundheit beeinträchtigen. Viele Betroffene berichten von „Fatigue“ also von einer starken und anhaltenden Schwäche und einer schnellen Erschöpfung. Aber auch Kurzatmigkeit, Konzentrations- und Gedächtnisprobleme sowie psychische Probleme können als Symptome einer Long-COVID Erkrankung auftreten. Das Land zeigt mit der Förderung dieser Projekte, dass es die Folgen der COVID-Erkrankung sehr ernst nimmt und die betroffenen Menschen unterstützt.
Die Post-COVID-Versorgungs-Konzepte und das Projekt zur Erforschung von Langzeitfolgen von Infektionserkrankungen wie COVID-19 sind daher genau der richtige Weg, um die Gesundheit der Betroffenen zu verbessern. Es ist wichtig für die Patientinnen und Patienten sowie für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, dass weiterhin Ursachenforschung betrieben wird und an gezielten Therapien geforscht werden kann“, so Hansen.
Krankenhausinvestitionen | | Nr. 279/23
Beste Infrastruktur für die Kleinsten – Land fördert Neubau der Kinderklink am FEK
Zur Bescheidübergabe von Gesundheitsministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken an das Friedrich-Ebert-Krankenhaus in Neumünster erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Die Kinderklinik des FEK Neumünster ist eine der größten in Schleswig-Holstein hinsichtlich der stationären und ambulanten Patientenversorgung und von immenser Bedeutung für die Sicherheit und die Behandlung von Kindern in der Region.
Heute wurde von der Ministerin Frau Prof. Kerstin von der Decken ein Fördermittelbescheid über 25 Millionen Euro für den Neubau dieser Kinderklinik übergeben. Neben den 25 Millionen Euro Landesfördermitteln fließen dabei auch im ganz erheblichen Umfang Eigenmittel des Krankenhauses in den Bau und in modernste Ausstattung. Eine bauliche Ertüchtigung der jetzigen, alleinstehenden Kinderklinik wäre von den benötigten Investitionsmitteln deutlich günstiger möglich gewesen. Das Gebäude wurde ursprünglich als Isolationsgebäude geplant und vor 20 Jahren letztmals umfassend saniert.
Die Anforderungen an eine modernste Pädiatrie sind aber im jetzigen Baukörper, auch nach einer umfassenden Sanierung, nicht zu realisieren. Das gilt insbesondere für die räumliche Struktur von Dienst- und Patientenzimmern hinsichtlich der Größe und der Funktionalität. Für eine optimale Versorgung von Frühgeborenen ist zudem eine enge Anbindung zur leistungsfähigen Geburtshilfe von zentraler Bedeutung. Diese Anbindung wird mit dem Neubau deutlich verbessert.
Für mich ist der nun mit diesen erheblichen Fördermitteln ermöglichte Neubau der Pädiatrie eine Herzensangelegenheit. Mit diesem Projekt wird das FEK Neumünster auch in den nächsten Jahrzehnten eine der modernsten und zukunftsfähigsten Kinderkliniken landesweit vorhalten. Wir können darauf mit Recht sehr stolz sein!
Das Land wird mit dieser Förderung in Millionenhöhe seiner Verantwortung gerecht und investiert weiter in die Krankenhausinfrastruktur Schleswig-Holsteins. Mit Unterstützung des Landes wird in Neumünster nun für die kleinsten Patienten die beste Infrastruktur geschaffen. Ich bin dem Land ausgesprochen dankbar für die Förderung dieser wichtigen und zukunftsweisenden Baumaßnahme“, so Hansen.
Cannabis-Legalisierung | | Nr. 268/23
Suchtprävention konsequent ausbauen
Zu einer möglichen Bewerbung Neumünsters als Modell-Region für die Cannabis-Legalisierung erklären die drogenpolitische Sprecherin Dagmar Hildebrand und der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Ich bin weiter gegen die Legalisierung von Cannabis. Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers ist nach wie vor unausgereift, denn es geht dort in keinster Weise um den Schutz der Jugend. Die Bestrebungen von Minister Lauterbach sorgen im Grunde dafür, dass (fast) alles bleibt wie es ist, bis auf die Tatsache, dass nun eine Legalisierung erfolgen soll.
Mir ist die Suchtprävention eine besondere Herzensangelegenheit. Wir erwarten in diesem Zusammenhang auch, das Land und Kommunen vom Bund angemessen unterstützt werden, um die Suchtprävention konsequent stärker auszubauen und auf die Risiken des Cannabis-Konsums hinweisen zu können. Da auch dieser Punkt bislang ungeklärt ist, lehnen wir eine Modellregion in Schleswig-Holstein für die Cannabis-Legalisierung ab“, so Hildebrand.
„Alle Fakten sprechen für mich gegen eine testweise Freigabe von Cannabis in Neumünster. Das menschliche Gehirn ist etwa mit dem 25. Lebensjahr ausgewachsen. Der Gesetzgeber berücksichtigt diese Tatsache zum Beispiel bei der Altersgrenze zum Erwerb von Führerscheinen der Klasse D, hier liegt die Altersgrenze bei 24 Jahren. Der Konsum von Cannabis beeinflusst nachweislich das menschliche Gehirn und dessen Wachstum. Gerade bei Menschen unter 25 Jahren können durch den Konsum schwere Schäden auftreten, die teilweise irreversibel und behandlungspflichtig sind.
Auf 163 Seiten Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers Lauterbach wird dieser Umstand wohl aus ideologischen Gründen nicht berücksichtigt. Der Konsum von Cannabis soll ab dem 18. Lebensjahr erlaubt werden. Allein aus diesem Grund wäre eine Bewerbung als Modellregion grob fahrlässig. Neben vielen weiteren wichtigen Gründen möchte ich noch einen herausheben: Wenn ich mir Teile der Innenstadt wie den Rencks Park ansehe, bezweifle ich stark, dass deutlich mehr Drogen die Lebensqualität aller Menschen in diesem Bereich verbessern würden. Laut Gesetzentwurf von Herrn Lauterbach könnten mindestens 13 (!) Cannabis-Clubs mit jeweils 500 Mitgliedern in Neumünster legal Cannabis anbauen und abgeben, das entspräche mindestens 325 Kilogramm pro Monat – nur für Neumünster“, so Hansen.
Gesundheit | | Nr. 255/23
TOP 24: Enthaltung des Landes zeigt die Bereitschaft zur konstruktiven Mitarbeit
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mit einer positiven Aussage beginnen:
Ich begrüße es ausdrücklich, dass wir uns nach der Beschlussfassung zur Krankenhausreform von unserer Gesundheitsministerin heute zur Weiterentwicklung der akut-stationären Versorgung berichten lassen.
Mehr als bedauerlich finde ich allerdings den Eindruck, den SPD und FDP versuchen heute und mit den Presseerklärungen vom 11. Juli zu verbreiten:
Da wird so getan, als sei die Enthaltung unseres Bundeslandes durch die persönliche Unwissenheit zur gesamten Materie und die Unfähigkeit zur politischen Gestaltung von Frau von der Decken praktisch im Alleingang entschieden worden.
Frau Pauls, Herr Dr. Garg, sie wissen doch, dass das genaue Gegenteil der Fall ist.
Sie wissen doch sehr genau, mit welchem hohen personellen Aufwand die Ministerin den Prozess der Krankenhausreform begleiten lässt. Und sie kennen doch auch die handelnden Personen im Ministerium. Das sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die brennen für ihren Job. Und die sind alles, aber bestimmt nicht ahnungslos.
Diese Mitarbeiter und unsere Ministerin haben maßgeblich dazu beigetragen, dass es unstrittig gravierende Änderungen an den ursprünglichen katastrophalen Plänen von Herrn Lauterbach gegeben hat. Schleswig-Holstein hat hier viel erreicht. Wir sollten wirklich dankbar sein und nicht mit unhaltbaren Behauptungen um uns schmeißen!
Ich bin der Auffassung, dass gerade die Enthaltung die Bereitschaft zu einer weiteren konstruktiven Mitarbeit im kommenden Prozess deutlich gemacht hat. Bei einer Ablehnung würde das anders aussehen.
Und wenn ich mir Reaktionen von Fachleuten ansehe, kann ich mir auch nicht vorstellen, wie die Ministerin hier heute alternativ eine Zustimmung hätte verkaufen können.
Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:
Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft: “Wir rechnen damit, dass jedes vierte oder fünfte Krankenhaus die nächsten fünf bis sieben Jahre nicht überleben wird…. Was uns wirklich enttäuscht, ist das der Weg der dorthin [also zur Reform] führen soll, im Prinzip nicht geordnet ist. Wir rechnen mit einem weiterhin kalten Strukturwandel.“ Zitat Ende.
Susanne Johna, Vorsitzende Marburger Bund:
„Ein ungeordnetes Krankenhaussterben auf dem Weg zum Umbau der Krankenhauslandschaft wäre das Schlechteste, was passieren kann.“ Zitat Ende.
Meine Damen und Herren, das ist doch genau des Pudels Kern, das ist der Beelzebub der Reform. Minister Lauterbach lässt das Land sehenden Auges in ein jahrelanges, bundesweites Krankenhaussterben laufen.
Zwischenfinanzierung zur Erhaltung vom Status Quo? – Fehlanzeige! „Wir prüfen, aber eigentlich wissen wir schon, dass da nichts geht.“ Eine absolute Lachnummer.
Und dass ich hierzu heute nicht ein kritisches Wort von Ihnen gehört habe, zeigt mir, dass es Ihnen hier nur um die Verunglimpfung der Ministerin und nicht um die Sache geht. Schleswig-Holstein steht mit 544 aufgestellten Krankenhausbetten je 100.000 Einwohner ziemlich am Ende des Bundesländervergleichs. Hätten alle anderen Bundesländer unseren Wert, hätten wir kein Problem bei der Finanzierung.
Daher können wir uns ein unplanmäßiges Krankenhaussterben für eine gute, flächendeckende Versorgung einfach nicht mehr leisten. Herr Lauterbach hatte zugesagt, dass vor dem Eckpunktebeschluss zur Krankenhausreform eine Auswirkungsanalyse durch den Bund vorgelegt werden sollte.
Wo ist die Auswirkungsanalyse des Bundes?
Nun können sie natürlich sagen, dass spätestens nach dem Auftritt bei Markus Lanz in 2022, man den Zusagen von Herrn Lauterbach ohnehin nicht zu viel Vertrauen schenken sollte. Damals hat Herr Lauterbach eine gerade mit allen Bundesländern abgestimmte Entscheidung während einer Fernsehsendung aufkündigt.
Ob sie dieses Bild von Ihrem Bundesgesundheitsminister hier zeichnen wollen, überlasse ich Ihnen.
Am Ende des Tages können sich die Bundesländer nicht alles gefallen lassen.
Ich danke der Ministerin und allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den bisherigen überragenden Einsatz im Zusammenhang mit der Krankenhausreform.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Endometriose | | Nr. 246/23
TOP 9: Die Situation von Endometriose-Betroffenen verbessern
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem interfraktionellen Antrag stellen wir eine Frauenkrankheit in den Fokus der Diskussion, die durchaus die Bezeichnung „Volkskrankheit“ verdient hat. Endometriose ist eine gutartige, aber chronisch verlaufende gynäkologische Erkrankung, unter der schätzungsweise zwei bis vier Millionen Frauen in Deutschland leiden. Sie ist damit die zweithäufigste bekannte gynäkologische Erkrankung.
Bei Endometriose wächst Gewebe, das der Gebärmutterschleimhaut ähnelt, außerhalb der Gebärmutter und siedelt sich an anderen inneren Organen an.
Die Krankheit tritt sehr unterschiedlich ausgeprägt auf.
Im Extremfall sind neben starken Schmerzen, die durch Entzündungen und Verwachsungen im Körper der Frauen hervorgerufen werden, auch Unfruchtbarkeit eine Folge. Man schätzt, dass bei 40-50 Prozent der ungewollt kinderlosen Frauen Endometriose die Ursache ist. Viele Betroffene müssen sich Operationen unterziehen, um Entzündungsherde zu entfernen und der Krankheit damit zumindest teilweise entgegenzutreten.
Bei schweren Verläufen kommen dauerhafte Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit und damit einhergehende wirtschaftliche Folgekosten noch hinzu. Die Diagnosestellung ist schwierig, und dauert lange, in Extremfällen Jahrzehnte. In dieser Zeit leiden die Frauen meist unbehandelt oder nicht sinnvoll behandelt an den Folgen der Erkrankung.
Auch nach der Diagnose sind Wartezeiten für einen Behandlungsplatz von sechs Monaten und mehr keine Seltenheit.
An dieser Stelle ist es mir ein Anliegen, auch auf die psychischen Folgen für die Betroffenen und deren Familien aufmerksam zu machen.
Viele Jahre mit diesen teils gravierenden Einschränkungen durch das Leben zu gehen, ohne einen Beleg für die Krankheit zu haben, verändert natürlich einen Menschen.
Warum dauert die Diagnosestellung so lange?
Viele Aspekte der Endometriose sind auch heute noch unbekannt. Denn: es fehlt an geeigneter Forschung und dadurch bedingt an geeigneter Sensibilisierung, Prävention und Versorgung. Daher begrüßen wir, dass die Bundesregierung inzwischen fünf Millionen Euro für die Endometrioseforschung zur Verfügung stellen will.
Das ist aus unserer Sicht aber noch nicht genug: Wir appellieren daher an die Bundesregierung, die Einrichtung einer nationalen Strategie Endometriose positiv zu begleiten. Das bedeutet den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Endometriosezentren unter Einbeziehung der bestehenden Strukturen und die Einrichtung von angemessenen Abrechnungsmöglichkeiten für diese chronische Erkrankung.
Auch Aufklärung und Entstigmatisierung müssen im Rahmen von Präventionsmaßnahmen vorangetrieben werden. Aber richten wir den Blick nicht nur auf Berlin, sondern auch in unser Bundesland: Was machen wir bislang in Schleswig-Holstein gegen Endometriose?
Tatsächlich schon eine ganze Menge:
Wir haben am UKSH, Campus Kiel, zum Beispiel seit Juni 2018 ein zertifiziertes, klinisch-wissenschaftliches Endometriosezentrum der höchsten Stufe (Stufe III). Auch am UKSH Campus Lübeck besteht so ein Zentrum.
Es gibt in ganz Deutschland nur fünf speziell zertifizierte Rehabilitationsklinik, zwei davon befinden sich in Schleswig-Holstein: In Bad Schwartau und in Ratzeburg.
Auch wenn sich das für unser Bundesland schon nicht schlecht anhört: Es gibt noch viel zu tun.
Also liebe Entscheidungsträger in Berlin, wenn es nun um die Verteilung der fünf Millionen Euro Forschungsgelder geht, die in den Bundeshaushalt eingestellt werden sollen: In Schleswig-Holstein beschließen heute die regierungstragenden Fraktionen gemeinsam mit allen Oppositionsfraktionen diesen Antrag zur Endometriose, um dieses wichtige Thema überparteilich voranzubringen.
Unterstützen Sie uns dabei.
Ein Teil dieser 5 Millionen Euro sind in Schleswig-Holstein mit Sicherheit gut angelegt und helfen nachhaltig, das Leiden der betroffenen Frauen zu reduzieren.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Krankenhausreform | | Nr. 244/23
Einigung zwischen Bund und Ländern mit sehr gemischten Gefühlen
Zur Verständigung von Bund und Ländern auf Eckwerte für die Krankenhausreform erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Die Einigung zwischen Bund und Ländern zur Krankenhausreform sehe ich mit sehr gemischten Gefühlen. Junge Ärztinnen und Ärzte werden jetzt größtenteils an Krankenhäuser gehen, an denen sie in einigen Jahren zumindest noch die theoretische Möglichkeit zur Facharztfortbildung haben werden. Damit gewinnen vor allen Dingen die Universitätskliniken und Schwerpunktversorger.
Für Häuser mit geringerem Leistungsspektrum erwarte ich durch diese logische Personalwanderung einen qualitativen Kahlschlag, der langfristig automatisch zu Leistungseinschränkungen bis hin zur Schließung der betroffenen Klinik führen wird. Betroffen hiervon werden mit hoher Wahrscheinlichkeit besonders Häuser in ländlichen Regionen sein.
Ich hoffe sehr, dass bei den noch anstehenden Verhandlungen zur gesetzlichen Ausgestaltung der Krankenhausreform dem Aspekt der dauerhaften Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung auch im ländlichen Bereich mehr Beachtung beigemessen wird. Zudem hoffe ich, dass beim Bund bezüglich der aktuellen deutlichen Unterfinanzierung der Krankenhäuser noch ein Umdenken einsetzt: Ansonsten werden in der Zeit bis zur Umsetzung der Krankenhausreform noch Kliniken in Insolvenz gehen, die für die Zukunft eigentlich versorgungsrelevant sind“, so Hansen.
Medizinische Versorgung | | Nr. 233/23
Für ein MVZ-Regulierungsgesetz
Zur heutigen Zustimmung des Bundesrats zum Antrag aus Schleswig-Holstein zur Neuausrichtung der Rahmenbedingungen für Medizinische Versorgungszentren erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Seit Jahren sehen wir einen Trend: Finanzinvestoren kaufen mehr und mehr Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren in unserem Land auf und schränken im Anschluss häufig das Leistungsspektrum – mehr oder minder offensichtlich – unter Renditegesichtspunkten ein. Wir teilen die Sorge vieler Ärztinnen und Ärzte, dass durch die hohen Renditeerwartungen privater Investoren dem Gesundheitswesen dringend benötigtes Kapital entzogen wird. Die bisherigen Anstrengungen diesem Thema entgegenzutreten haben bislang nicht zum Erfolg geführt. Durch die hohe Anzahl der Käufe kann man heute bereits in einigen Fachbereichen von monopolartigen Entwicklungen sprechen, zum Beispiel in der Augenheilkunde.
Daher hatte die CDU-Landtagsfraktion zusammen mit der Grünen-Landtagsfraktion in der Landtagssitzung am 29. September 2022 einen Antrag zu diesem Themenfeld eingebracht. Ich freue mich nun sehr, dass heute der Bundesrat einem Antrag aus Schleswig-Holstein zur Neuausrichtung der Rahmenbedingungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zugestimmt hat. Für die qualitativ gute und breite Gesundheitsversorgung ist dieser Beschluss sehr positiv zu betrachten“, so Hansen.
Gesundheitssystem | | Nr. 225/23
TOP 19: Opposition führt konstruierte Gespensterdiskussion
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Opposition legt uns heute einen Antrag mit dem Titel „Keine zusätzliche finanzielle Belastung der Versicherten“ vor.
Als vor wenigen Monaten durch den Bundesgesundheitsminister Lauterbach der Zusatzbeitrag für die gesetzlichen Krankenkassen von 1,3% auf 1,6% angehoben wurde, wurden Versicherte tatsächlich finanziell mehr belastet. Vorgestern wurde durch Herrn Lauterbach nun eine Beitragserhöhung für die gesetzlichen Krankenkassen zum 1.1.2024 angekündigt, hierdurch werden Versicherte zukünftig tatsächlich höher belastet werden. Heute nun diskutieren wir diesen ursprünglichen SPD-Antrag gegen eine Mehrbelastung der Versicherten.
Wer nun denkt, die Landes SPD stellt sich gegen den SPD Bundesgesundheitsminister – weit gefehlt. In ihrem Antrag geht es nicht um diese realen Beitragserhöhungen, um diese realen Mehrbelastungen.
Das muss man den Menschen im Land ganz klar sagen:
Es geht der Opposition um eine im Konjunktiv getätigte Aussage der Landesministerin von der Decken zur 2013 abgeschafften Praxisgebühr in der Online-Aufgabe einer Krankenkassen-Zeitschrift. Für die Wiedereinführung der Praxisgebühr wäre zweifelsfrei der Bund zuständig.
Vielleicht wissen sie da mehr als wir alle hier, aber von Herrn Lauterbach und Herrn Lindner habe ich bislang nicht gehört, dass die Einführung einer Praxisgebühr Thema auf Bundesebene ist.
Um es nochmal ganz klar zu sagen:
Zu keinem Zeitpunkt hat die Ministerin von der Decken die Wiedereinführung einer Praxisgebühr gefordert. Wir führen also heute auf Antrag der Opposition eine konstruierte Gespensterdiskussion. Zu den tatsächlichen Beitragserhöhungen schweigen Sie, das entlarvt den Sinn ihres Antrages.
Richtig ist: Unserem jetzigen Gesundheitssystem fehlt Geld, viel Geld. Nach Einschätzung unseres Bundesgesundheitsministers sind 25 Prozent der Krankenhäuser bundesweit von einer Schließung bedroht, weil sie sich in finanzieller Schieflage befinden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte bereits Ende Dezember 2022 verkündet, dass deutsche Kliniken für 2023 eine – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin – „Insolvenzwelle, die sich kaum mehr stoppen lässt“, erwarten.
Zitat Ende.
Mit dem Klinikum Bad Bramstedt hat vor wenigen Wochen die dritte größere Klinik in Schleswig-Holstein binnen Jahresfrist ein Insolvenz- beziehungsweise Schutzschirmverfahren beantragen müssen. Das ist eine sehr ungünstige Entwicklung.
Woran liegt das?
Die Krankenkassen haben nicht genug Geld, um die Kosten aller Kliniken, Apotheken, Medikamente und Ärzte auszugleichen.
Und das liegt zum Beispiel daran, dass vom Bund für die Empfänger von Sozialtransferleistungen zu wenig Geld an die gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird.
Lassen Sie uns Ross und Reiter benennen: Wir reden hier von rund 10 Milliarden Euro jährlich.
Kommen wir konkret zu den Krankenhäusern: Die Betriebsmittelfinanzierung der Krankenhäuser ist durch den Bund zu regeln. Immer dann, wenn dieser Punkt hier im Haus thematisiert wird, kommt von der Opposition reflexartig der Vorwurf, dass die hiesigen Koalitionsparteien ja nur auf den Bund verweisen können und keine eigenen Ideen haben.
Meine Damen und Herren, es gibt gesetzlich festgelegte Zuständigkeiten, an denen wir nicht vorbeikommen, an denen kommen auch sie nicht vorbei.
Aktuell wird eine Reform des Krankenhauswesens diskutiert. Diese Reform wird massive Auswirkungen auf die Kostenentwicklung in unserem Gesundheitssystem haben. Herr Lauterbach hat vor zwei Wochen auf einer Pressekonferenz zur Krankenhausreform mitgeteilt, dass 90 Prozent der Ziele zwischen Bund und Ländern geeint sind und wahrscheinlich vor der Sommerpause Eckpunkte vorgelegt werden. Nach der Sommerpause soll dann ein Gesetzentwurf stehen.
Meine Damen und Herren, es ist doch klüger, diese Vorschläge abzuwarten, sie zu bewerten und am Ende dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Das Gesundheitswesen und seine Fortentwicklung im Rahmen der Selbstverwaltung braucht zum jetzigen Zeitpunkt kein Ausschließen von Einzelmaßnahmen. Unser Gesundheitswesen braucht die Weiterentwicklung im Rahmen eines gesamthaften Konzeptes für die Krankenhausreform und ein neues Zusammenspiel zwischen ambulantem und stationärem Sektor. Wir wissen die Verhandlungen zu all diesen Punkten auf Landesebene wie im Bund bei unserer Ministerin Kerstin von der Decken in guten Händen.
Der nachträglich eingefügte letzte Satz ihres Antrages zur Patientensteuerung passt nicht zum Titel, dieser deckt sich aber inhaltlich mit unseren Überlegungen. Wir freuen uns daher auf eine weitere Beratung im Ausschuss.
Krankenhausreform | | Nr. 179/23
TOP 14 ff: Für eine moderne und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Ministerin von der Decken,
ich möchte mich zunächst für Ihren aufschlussreichen Bericht und die Arbeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium bedanken.
So haben wir am Dienstag alle die gemeinsame Presseerklärung mit Bayern und Rheinland-Pfalz gelesen, in der es um das Thema Bundesratsinitiative zu Finanzinvestoren in MVZ-Strukturen ging.
Ich möchte die Chance nutzen und mich auch hierfür herzlich bedanken und von dieser Stelle viel Erfolg bei der Umsetzung wünschen.
Für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in Deutschland wäre es gut, wenn auch das Bundesgesundheitsministerium einen ähnlichen Elan wie sie an den Tag legen würde.
Leider bleibt es hier regelmäßig bei Ankündigungen. Insbesondere zur dringend notwendigen und überfälligen Krankenhausreform.
Für Ende April war ein Konzept angekündigt – bis heute am 11. Mai ist Schweigen im Walde beziehungsweise bei Herrn Lauterbach. So wird das nichts!
Unter diesem Tagesordnungspunkt debattieren wir heute vier Anträge und weitere Änderungsanträge, die sehr unterschiedliche Themenfelder der Gesundheitsversorgung in unserem Land behandeln.
Der Antrag „Krankenhäuser unterstützen – Tarifabschlüsse refinanzieren“ ist für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit unsere Krankenhäuser von zentraler Bedeutung:
Wir begrüßen den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen.
Dieser stellt mit einem durchschnittlichen Anstieg von zwölf Prozent (gemäß Veröffentlichung der Deutschen Krankenhausgesellschaft) einen Inflationsausgleich für die Beschäftigten der Krankenhäuser dar, die den TVöD anwenden. Auf dem schwierigen Arbeitsmarkt für Fachkräfte im Gesundheitswesen bleiben diese Krankenhäuser dadurch auch wettbewerbsfähiger.
Allerdings ist derzeit keine Refinanzierung dieses Anstiegs der Personalkosten gegeben. Die durch den Bund festgelegte Veränderungsrate für die Fortschreibung der Krankenhausvergütung in 2023 beträgt nur 4,3 Prozent. Sollte keine weitere Finanzierung erfolgen, wird die Insolvenzgefahr insbesondere von kommunalen Krankenhäusern weiter zunehmen.
Negativ betroffen werden auch Krankenhäuser sein, die sich an die Entwicklung des TVöD anlehnen. In Schleswig-Holstein sind damit ca. 80 Prozent aller Krankenhäuser betroffen. Die Krankenhäuser sind ohnehin schon durch die Kostensteigerungen in anderen Bereichen wie zum Beispiel Energie, Lebensmittel und Medikamente gebeutelt, so dass eine Kompensation des Personalkostenanstiegs durch Einsparungen in anderen Bereichen nicht möglich ist. Zur Kostensenkung verbliebe diesen Häusern also nur noch ein Personalabbau, der allerdings bei der knappen Personalausstattung zu einem nicht gewünschten Leistungsabbau führen würde.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine kurzfristige komplette Refinanzierung des Tarifabschlusses gegeben sein muss, da anderenfalls die Existenz von Krankenhäusern bzw. die medizinisch notwendige Versorgung der Bevölkerung gefährdet ist.
Im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche ist mit höchster Priorität die zeitnahe Finanzierung der Personalkostenentwicklung in den Krankenhäusern sicherzustellen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen.
Ich komme nun zu dem Antrag von SPD und SSW, dass das Land Schleswig-Holstein mit 10 Millionen Euro in die Betriebsmittelfinanzierung von stationären Geburtsstationen eintreten soll.
Liebe Mitglieder der SPD-Fraktion, liebe Mitglieder der SSW-Fraktion, mehr plumper Kommunalwahlkampf geht nicht.
Ich empfinde zwar eine gewisse Sympathie für den Punkt, dass SPD und SSW offensichtlich die Einschätzung der CDU teilen, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach aktuell Poker mit unserem Gesundheitssystem spielt und dabei im vollem Bewusstsein das Risiko in Kauf nimmt, dass sein Handeln weitreichende Konsequenzen für werdende Mütter und ungeborene Kinder hat. Liebe Antragsteller, ihr Antrag zeigt aber leider weder eine gangbare noch eine nachhaltige Lösung auf.
Mit unserem Alternativantrag „Sicherstellung der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein langfristig gewährleisten“ zeigen wir einen für unser Bundesland realistischen Weg auf. Hier ist bereits eine ganze Reihe an Projekten in der Umsetzung:
So nenne ich beispielhaft das klare Bekenntnis zur Unterstützung der Level 4-Geburtsstationen durch die Entscheidung auf Landesebene zur Verteilung der Gelder nach §5 Krankenhausentlastungsgesetz oder den Dialog mit der Freien und Hansestadt Hamburg zur Landesgrenzen überschreitenden Kooperation oder natürlich den von der Landesregierung eingesetzten Qualitätszirkel Geburtshilfe.
Unser Bundesland steht in den nächsten Jahren vor großen finanziellen Herausforderungen, auch in der Gesundheitsversorgung.
So sind wir zum Beispiel gesetzlich für die Investitionsmittelfinanzierung der Krankenhäuser und der Geburtsstationen verantwortlich. Hier ist in dieser Legislaturperiode bereits einiges erreicht worden, aber wir haben weiterhin große Herausforderungen vor uns.
Liebe Abgeordnete der Opposition: Helfen Sie Frau Ministerin von der Decken dabei, den Bund dazu zu bringen, dass zukünftig wieder eine auskömmliche Finanzierung der Geburtshilfe sichergestellt wird.
Ich möchte nun noch kurz einige Worte zum Antrag „Gute und flächendeckende Gesundheitsversorgung sichern“ der SPD sagen.
Der Name des Antrags klingt gut. Bedauerlich ist nur, dass hinter drei Spiegelstrichen nur alte Hüte stehen:
- Zur Krankenhausreform und zur Finanzierung der Geburtshilfe: Hier ist das Land längst auf Bundesebene aktiv. Der Ball liegt jetzt beim Bundesministerium für Gesundheit, wie ich eingangs erwähnte. Oder
- Investitionsmittel für kommunale Krankenhäuser: Dazu muss ich Ihnen sagen: Das Land setzt auf eine Trägervielfalt und unterstützt alle Krankenhäuser im Land bei Investitionen nach gleichen Kriterien. Die Trägerstruktur spielt hierfür keine Rolle und das ist auch richtig so.
- haben wir die von Ihnen geforderte Eindämmung von investorengeführten Praxen und Medizinischen Versorgungszentren doch schon im vergangenen September gemeinsam mit den Grünen in einem Antrag in den Landtag eingebracht.
Ein wirklich alter Hut!
Für CDU und Grüne gehört wesentlich mehr zu einer modernen und bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung, wir haben daher hierzu einen Alternativantrag eingebracht.
- Wir wollen den Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe weiter stärken und Anreize für die Niederlassung im ländlichen Raum setzen.
- Wir wollen neben den Reformen im Krankenhausbereich die bestehenden Krankenhäuser besser miteinander vernetzen und medizinische Kooperationen fördern. Das ermöglicht Synergien und eine Steigerung der Versorgungsqualität.
- Das gleiche gilt für die Aufhebung der Sektorengrenzen zwischen ambulantem und stationärem Bereich. Hier muss es viel mehr Austausch geben. Dabei helfen auch KI und Digitalisierung. Der Ausbau der Telemedizin, gerade auch im ländlichen Raum, gehört ebenfalls dazu. Darum wollen wir den Versorgungssicherungsfonds weiterführen.
- Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit allen Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen von A wie Apothekern bis Z wie Zahnärzten im Dialog mit Wissenschaft und Gesundheitswirtschaft das Gesundheitssystem in Schleswig-Holstein vorausschauend, realistisch und nachhaltig ausrichten.
Machen Sie dabei mit, stimmen Sie gemeinsam mit uns für diesen Antrag!
Vielen Dank!
Krankenhausreform | | Nr. 143/23
Vorschläge der Ampel stehen nicht im Einklang mit dem Grundgesetz
Zum heute von der Gesundheitsministerin und den Gesundheitsministern der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vorgestellten Rechtsgutachten zur verfassungsmäßigkeit der Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform der Ampel erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Wenig überraschend kommt das Gutachten von Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger zu dem Ergebnis, dass die Vorschläge der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung nicht im Alleingang durch den Bund umgesetzt werden können. Laut Grundgesetz haben die Länder die Kompetenz zur Krankenhausplanung, auch wenn der Bundesgesundheitsminister das gerne ignorieren möchte.
Ich begrüße das Ergebnis des Gutachtens ausdrücklich, es stärkt die Position von zukünftigen Patientinnen und Patienten in unserem Bundesland. Die Verhältnisse in Schleswig-Holstein entsprechen eben nicht den Verhältnissen in Berlin oder Hamburg. Diesem Umstand wird mit den bisherigen Vorschlägen zu wenig Bedeutung zugemessen, wir brauchen für Schleswig-Holstein passgenaue Lösungen für eine gute und bedarfsgerechte Versorgung. Auch die Menschen auf unseren Inseln und dem flachen Land haben Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung, die nicht erst nach zwei Stunden Fahrt im Rettungswagen erreicht wird. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass regionale Besonderheiten unseres Bundeslandes bei der Krankenhausreform Berücksichtigung finden werden“, so Hansen.
Cannabis-Legalisierung | | Nr. 142/23
Ampel relativiert die Gefahren von Cannabis
Die drogenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Dagmar Hildebrand und der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen, lehnen die Pläne der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung strikt ab. Zu den vorgelegten Eckpunkten der Bundesminister Lauterbach und Özdemir erklären die beiden Abgeordneten:
„Ich bin mit dem Vorhaben der Minister Lauterbach und Özdemir weiterhin alles andere als einverstanden. Die Fakten zu den Gefahren einer Cannabis-Legalisierung liegen nach wie vor seit vielen Jahren auf dem Tisch: Kinderärzte und Psychiater warnen vor schweren Psychosen und durch die Entkriminalisierung wird zudem die Hemmschwelle abgebaut.
Das ständige Relativieren der Gefahren von Cannabis mit Blick auf das Rauchen und den Alkoholkonsum ist und bleibt erbärmlich und kann junge Menschen geradezu zum Konsum verführen“, so Hildebrand.
Dabei betone Minister Lauterbach in der Beschreibung seiner jüngsten Eckpunkte der Cannabis-Legalisierung sogar selbst (Zitat): „Die Gefahren von Cannabis für die kognitive und psychosoziale Entwicklung von Jugendlichen dürfen keinesfalls unterschätzt werden.“
„Aus dieser unbestrittenen Tatsache die Schlussfolgerung zu ziehen, die Abgabe von Cannabis direkt an die Altersgruppe junger Erwachsener zu erlauben, die den Jugendlichen am nächsten steht und mit denen sie gemeinsame Freundeskreise unterhält, ist ebenfalls in keiner Weise hilfreich. Wenn der Minister glaubt, dass etwa beim gemeinsamen Konsumieren von Cannabis auf Partys die Weitergabe der Substanz fein säuberlich unter Beachtung der Altersgrenze erfolgt, befindet er sich auf dem Holzweg“, so Hildebrand weiter.
Auch ob eine „umfassende Wende im Umgang mit Cannabis erforderlich und überfällig ist“, wie der Minister betone bleibe unklar. „Denn „erforderlich“ ist eine Sache bekanntermaßen ja immer nur dann, wenn es kein milderes Mittel gibt, das den angestrebten Zweck genauso gut erreicht. Diese Rechtskenntnis dürfte auch der Bundesgesundheitsminister haben. Die entscheidende Frage, die sich hier stellt, ist: Gibt es wirklich kein milderes Mittel, das den sogenannten „Genusszweck“ erfüllen kann? Muss es Cannabis, müssen es wirklich Drogen sein? Wohl kaum.
Dass Herr Lauterbach bei dem Thema „Legalisierung“ seine Eckpunkte ausgerechnet mit dem Minister für Ernährung und Landwirtschaft vorstellt, nicht jedoch mit dem für Rechtsfragen primär zuständigen Justizminister Buschmann, ist schon eine Besonderheit, die zur Fragwürdigkeit des gesamten Vorhabens nur allzu gut zu passen scheint“, so Hildebrand.
„Das menschliche Gehirn ist etwa mit dem 25. Lebensjahr ausgewachsen. Der Konsum von Cannabis beeinflusst nachweislich das menschliche Gehirn und dessen Wachstum. Gerade bei jungen Menschen können hier schwere Schäden auftreten, die teilweise irreversibel und behandlungspflichtig sind. Bereits heute sind die Wartezeiten im Bereich der Psychiatrie sehr lang. Für Kinder und Jugendliche bedeutet das häufig, dass Schul-, Studien- und Ausbildungsabschlüsse nicht erreicht werden. Wenn die Vorschläge so beschlossen werden, werden wir in den nächsten Jahren zum Beispiel mehr Psychosen sehen. Die Ampel schweigt lieber zu diesem Thema und tut so, als wenn es hier kein Problem gibt. Das zeigt, dass es Lauterbach tatsächlich nur um medienwirksame Presseauftritte und romantische Klientelpolitik geht und nicht um die Gesundheit, insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen“, so der Gesundheitsexperte Hauke Hansen.
Krankenhaus-Reform | | Nr. 95/23
Länder müssen bei Krankenhausreform auf Augenhöhe eingebunden werden
Zur Ankündigung der Gesundheitsminister und der Gesundheitsministerin aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die Krankenhaus-Reformpläne des Bundes auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Die Länder müssen bei der geplanten Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers endlich auf Augenhöhe eingebunden werden. Die Ankündigung der drei Länder, die Vorschläge des Bundesgesundheitsministers auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen, ist nach dem bisherigen Verhalten von Herrn Lauterbach nun ein notwendiger Schritt. Es ist schwer zu ertragen, mit welcher Gutsherrenart Herr Lauterbach hier weitreichende Veränderungsprozesse herbeiführen möchte, ohne die Betroffenen, also die Krankenhäuser, die Krankenkassen und die Bundesländer auf Augenhöhe in den Entscheidungsprozess mit einzubinden. Immer wieder können die Betroffenen nur durch die medienwirksamen Auftritte des Ministers über seine Pläne für die Krankenhäuser im Land erfahren.
Auch der vom Bundesgesundheitsminister vorgesehene Zeitplan für die Reform ist nach Meinung von nahezu allen Fachleuten deutlich zu kurz, um eine nachhaltige und dauerhaft tragfähige Lösung zu erarbeiten. Statt der angestrebten sechs Monate des Ministers müssen wir bei so einer großen Reform realistisch eher mit drei Jahren rechnen. Alleine dieser Fakt sollte die übrigen Mitglieder der Bundesregierung nachdenklich machen.
Dass sich offensichtlich niemand aus der Bundesregierung Gedanken zur Verfassungsmäßigkeit der eigenen Vorschläge gemacht hat, komplettiert das verheerende Bild. Hier setzten nun die drei Bundesländer mit dem Auftrag für das Gutachten an. Dass eine Reform in unserem Gesundheitssystem erforderlich ist, ist unstrittig. Diese Reform muss allerdings vor Gerichten bestehen können, wenn ein von Schließung oder Verkleinerung betroffenes Krankenhaus Klage einreicht. Ob der Bund seine eigenen Kompetenzen mit den vorgeschlagenen Strukturvorgaben überschreitet, wird das Gutachten zeigen. Ich persönlich gehe davon aus. Ich erwarte von Herrn Lauterbach, dass er seine bisherigen Fehler einsieht und im weiteren Verfahren alle Beteiligten angemessen einbindet“, so Hauke Hansen.
Krankenhäuser | | Nr. 64/23
TOP 10 + 32: Stabile und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sektorübergreifend weiterentwickeln
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren,
CDU und Grüne bringen heute zwei für die gesundheitliche Versorgung der Menschen in Schleswig-Holstein wichtige Anträge in diese Landtagssitzung ein:
Der erste betrifft zusätzliche Investitionsmittel für unsere Krankenhäuser in Schleswig-Holstein. Die Krankenhausfinanzierung teilt sich in Deutschland in zwei große Bereiche auf:
Die Finanzierung von Investitionskosten, ist Sache der Länder und Kommunen, die Finanzierung von Betriebskosten, wird auf Bundesebene über die Krankenkassen geregelt.
Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in unserem Land ist aktuell sehr angespannt, mehrfach sogar existenzbedrohend. Die Gründe hierfür sind vielfältig:
So kommen zum Beispiel zu den Corona-Nachwirkungen auch noch steigende Energie- und Inflationskosten hinzu. Die von der Bundesebene zur Verfügung gestellten Gelder für die Betriebskostenfinanzierung reichen hier vorne und hinten nicht aus.
Nun ist die geplante Krankenhausstrukturreform von Herrn Bundesgesundheitsminister Lauterbach in aller Munde.
Wenn man am letzten Donnerstag im Sozialausschuss den ausführlichen Bericht von Frau Ministerin von der Decken zur Krankenhausstrukturreform gehört hat, kann man sich leicht ausmalen, welche finanziellen Auswirkungen durch die Reform von Herrn Lauterbach hier möglicherweise auf uns als Land Schleswig-Holstein zukommen. Die Frage ist, ob diese Euro-Beträge am Ende 8, 9 oder gar 10 Stellen haben werden.
Für uns ist daher wichtig, dass sich der Initiator der Reform, also der Bund, auch an den reformbedingten Investitionskosten beteiligt und diese nicht alleine von uns hier vor Ort zu schultern sind. FDP, SPD und SSW blenden diesen Aspekt in ihrem eigenen Antrag „Auskömmliche Investitionsmittel für Krankenhäuser bereitstellen“ vollständig aus. Wir werden diesen Antrag daher auch aus diesem Grund ablehnen.
Unabhängig von der Krankenhausstrukturreform hat der Infrastrukturbericht eine Finanzierungslücke in der Krankenhausinvestitionsfinanzierung in unserem Land dargelegt. In den letzten Jahren sind immer wieder Anstrengungen unternommen worden, um diese Lücke zu schließen und hier besteht ja auch fraktionsübergreifend weitgehend Einigkeit, dass dieses gut und richtig war. In Schleswig-Holstein ist im Landeskrankenhausgesetz geregelt, dass sich Kreise und kreisfreie Städte an den Investitionskosten mit jeweils 50 Prozent beteiligen. Die Bereitstellung von Investitionsmittel ist also nicht nur eine finanzielle Belastung für das Land, es ist auch ein Kraftakt für unsere Kommunen.
Nun hat unsere Landesregierung bekannt gegeben, dass zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 220 Mio. Euro über die kommenden zehn Jahre bereitgestellt werden sollen. 110 Mio Euro durch das Land und 110 Mio. Euro durch unsere Kommunen. Diese Mittel sind in Anbetracht der Herausforderungen notwendig und gut angelegtes Geld.
Ich finde es gut und richtig, dass wir die Landesregierung bei der Klärung der Modalitäten mit den Kommunen zur möglichst flexiblen Bereitstellung der anteiligen Finanzmittel unterstützen und wir in Schleswig-Holstein nicht in einer Gutsherrenart a la Lauterbach agieren. Friss oder stirb passt halt nicht zu uns, da sind wir hier im Norden vernünftiger.
Jetzt bleibt mir leider für die sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung, kaum noch Zeit, daher möchte ich noch ein paar kurze Worte sagen:
Das Wohl der Patientinnen und Patienten steht für uns im Fokus. Um die bestmögliche Gesundheitsversorgung zu ermöglich, führen sektorenübergreifende Projekte genau in die richtige Richtung. Auch vor dem Hintergrund des stetig steigenden Drucks des Fachkräftemangels, sind ambulante und stationäre Versorgungsstrukturen sinnvoll miteinander zu verbinden.
Ich bitte sowohl den Antrag von CDU und Grünen wie auch den ergänzenden Antrag der FDP in den Sozialausschuss zu überweisen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
| Nr. 56/23
Die Doppelmoral der SPD – Pläne der Ampel sind Gefahr für gesundheitliche Versorgung im Land
Zur Doppelmoral der SPD bei der Finanzierung von Krankenhäusern erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Hauke Hansen:
„Während die SPD im Land vollmundig den vollumfänglichen Erhalt aller Notaufnahmen und der Geburtshilfe im ganzen Land fordert, bereitet SPD-Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit seinen Reformplänen für eine „moderne und bedarfsgerechte Krankenhauslandschaft das exakte Gegenteil vor. Dabei wurde in der gestrigen Ausschusssitzung von Gesundheitsministerin Prof. von der Decken eindrücklich aufgezeigt, welche Folgen die „one size fits all“-Vorstellungen des Bundesgesundheitsministers auf die Krankenhauslandschaft im Land haben werden. Erschreckend ist dabei auch, dass der Bundesgesundheitsminister die handelnden Akteure an einer konstruktiven Mitwirkung hindert. Offensichtlich ist die SPD im Bund nicht an den Realitäten vor Ort interessiert.
Wir brauchen eine bedarfsgerechte Finanzierung der Krankenhäuser und Kliniken im Land, die dem Land auch zukünftig krankenhausplanerischen Spielraum ermöglicht, um die länderspezifischen Besonderheiten bestmöglich berücksichtigen zu können.
Für völliges Unverständnis sorgt hier das Agieren der SPD im Land, statt den eigenen Bundesgesundheitsminister einzufangen und mit den Beteiligten an einen Tisch zu bringen, verspricht die SPD im Land munter das genaue Gegenteil von Lauterbachs Reformvorhaben. Ich fordere die SPD im Land eindrücklich auf, diese Doppelmoral umgehend einzustellen, selbst Einfluss auf den Bundesgesundheitsminister zu nehmen und unserer Ministerin Prof. von der Decken bei ihrem Einsatz für die Krankenhauslandschaft in Schleswig-Holstein zu unterstützen“, so Hansen.
Energiehilfen | | Nr. 54/23
Energiehilfen für Krankenhäuser greifen zu kurz
Zu den Energiehilfen des Bundes für die Krankenhäuser im Land erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hauke Hansen:
„Die Energiehilfen des Bundes für Krankenhäuser sind an der Realität vorbeigeplant und decken nicht den tatsächlichen Bedarf. Am Beispiel des Klinikums Nordfriesland, an dem sich die Energiekosten im vergangenen Jahr verdreifacht haben, zeigt sich, dass es der Ampel offensichtlich an der Fähigkeit fehlt, dringende Probleme zu erkennen und diese zu lösen. Nach den aktuellen Planungen steht zu befürchten, dass dieses Krankenhaus keinerlei Bundesförderung erhalten wird. Diese Entscheidung der Bundesregierung ist weder fair noch nachvollziehbar.“
Krankenhausinvestitionen | | Nr. 23/23
Wir stehen zu unseren Zusagen bei den Krankenhausinvestitionen
Zur heute vorgestellten Verständigung der Landesregierung auf zusätzliche Investitionsmittel für Krankenhausinvestitionen im Land erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Wir stehen zu unseren Zusagen bei den Krankenhausinvestitionen im Land. Ich freue mich, dass die Landesregierung heute die Verständigung vorstellen konnte, wie die Finanzierungslücke bei den Krankenhausinvestitionen geschlossen werden kann, für die es in der vergangenen Wahlperiode noch keine finale Finanzierungszusage gegeben hat. Insgesamt 110 Millionen Euro wird das Land damit in den kommenden zehn Jahren zusätzlich zur Verfügung stellen, um den Investitionsstau, der über viele Jahre bei unseren Krankenhäusern und Kliniken aufgelaufen ist, weiter abzubauen.
Wir stehen für bestmögliche Bedingungen für eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige medizinische Versorgung der Menschen in unserem Land und gehen die großen Herausforderungen im Gesundheitsbereich entschlossen an. Mit den zusätzlichen Investitionsmitteln machen wir auch einmal mehr deutlich, dass wir zu unseren Zusagen gegenüber den Kliniken und Krankenhäuser stehen und das Land seine Hausaufgaben gemacht hat. Jetzt muss auch der Bund endlich liefern und endlich für eine auskömmliche Finanzierung bei den Betriebskosten sorgen.“, so Hansen.
Krankenhäuser | | Nr. 21/23
Land hilft Kliniken im Land mit Vorfinanzierung der Bundeshilfen
Zum Start der Vorfinanzierung der Bundeshilfen der Krankenhäuser durch das Land erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Die Vorfinanzierung der Bundesmittel für Krankenhäuser zur pauschalen Hilfe für Energiemehrkosten durch das Land zeigt, dass die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung in Schleswig-Holstein die schwierige Situation vieler Krankenhäuser sehr ernst nehmen und nicht nur rumschnacken, sondern anpacken und aktiv helfen. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unterstützt das Land nun dort, wo die bereits vor Monaten groß angekündigten Hilfen des Bundes wieder viel zu lange dauern. Das Land springt hier nun ein und übernimmt die Vorfinanzierung der von Bund zugesagten Betriebskosten mit 48 Millionen Euro. Es fehlt nach wie vor Geld im System der Betriebskostenfinanzierung und die Hilfen zu Energiemehrkosten durch den Bund decken die tatsächlichen Mehrkosten der Häuser, die ja auch in anderen Bereichen deutliche Kostensteigerungen zu verkraften haben, nicht ansatzweise ab. Solange der Bund den Krankenkassen jährlich 10 Milliarden Euro zu wenig für die Empfänger von Sozialtransferleistungen überweist, sehe ich hier auch zukünftig massive Probleme auf uns zukommen“, so Hansen.
Marien-Krankenhaus | | Nr. 20/23
Entscheidend ist die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung
Zur Diskussion um das Marien-Krankenhaus in Lübeck erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Hauke Hansen:
„Von zentraler Bedeutung ist die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung und damit auch die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Geburtshilfe. Aktuell besteht das Risiko, dass die Geburtshilfe des Marien-Krankenhauses in Lübeck mit rund 1.400 Geburten pro Jahr schließt. Wesentlicher Grund dafür ist die für den Betrieb nicht mehr ausreichende personelle Ausstattung der Klinik.
Ausdrücklich begrüßen wir daher das Angebot des UKSH, sich hier zu engagieren. Damit liegt ein nachhaltiger Vorschlag zur Sicherstellung der geburtshilflichen Versorgung in Lübeck auf dem Tisch. Sollten sich weitere Lösungsvorschläge, zum Beispiel mit anderen Trägern, ergeben, stehen wir diesen offen gegenüber.
Diese Situation zeigt erneut, dass die von der Bundesebene festgelegten Vergütungen für Geburten zu niedrig sind. Selbst größere Krankenhäuser mit mehr als 500 Geburten im Jahr gelingt es nicht, hier auch nur annähernd kostendeckend zu arbeiten. Dieser Sachverhalt ist ein ganz entscheidender Grund dafür, weshalb es in der Geburtshilfe aktuell an mehreren Stellen Probleme gibt“, so Hansen.
Krankenhäuser | | Nr. 05/23
Kliniken: Schnellere Entgelt-Verhandlungen nötig
„Ein Problem der Liquidität von Kliniken ist zunehmend, dass Forderungen an die Kassen bestehen, diese aber erst später bezahlt werden. Es ist nötig, dass die Entgelt-Verhandlungen zwischen Kostenträgern und Kliniken schneller stattfinden und das Krankenhausentgeltgesetz vom Bund dahingehend geändert wird, dass ausstehende Zahlungen schneller erfolgen“, so der Vorsitzende des FAK Soziales und Gesundheit der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, und der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen.
Planungssicherheit sei für die Kliniken von großer Bedeutung. Dies gelte besonders angesichts der immer bedrängender werdenden Herausforderungen vor allem durch die Energiekrise, Inflation und Personalmangel.
Kalinka und Hansen: „Rund 80% der Krankenhäuser haben für 2020 bislang in Schleswig-Holstein eine verbindliche Budgetvereinbarung geschlossen, für 2021 sind es etwas mehr als 50%, für 2022 bisher rd. 20%. Die Zahlen machen deutlich, dass es Handlungsbedarf gibt. Der Kostendruck in den Kliniken ist stark gestiegen. Deshalb sind ausstehende Zahlungen ein Problem.
Und es ist wichtig, dass die Kliniken möglichst frühzeitig durch den Abschluss von Entgelt-Verhandlungen wissen, wie hoch welche Leistung vergütet wird und nicht erst Jahre später.“
Krankenhausfinanzierung | | Nr. 03/23
Der Bund lässt Krankenhäuser und Kliniken im Regen stehen
Zu den heutigen Beratungen der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister über die geplante Krankenhausreform des Bundes erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hauke Hansen:
„2023 werden in Deutschland sehr viele Krankenhäuser Verluste aus dem laufenden Betrieb erleiden. Für die Betriebskostenfinanzierung ist dabei der Bund zuständig. Kostensteigerungen in nahezu allen Bereichen wurden und werden durch die getroffenen Entscheidungen von Herrn Lauterbach nicht ausreichend kompensiert.“, so Hauke Hansen.
Heute tagen Bund und Länder zu den Vorschlägen einer Kommission zur Krankenhausfinanzierung. Ein Kernvorschlag der Kommission um Prof. Dr. Tom Bschor ist, dass Krankenhäusern sogenannte Vorhaltekosten für bestimmte Bereiche gezahlt werden sollen.
„Die Finanzierung von Vorhaltekosten ist grundsätzlich sinnvoll. Problematisch ist dabei jedoch, dass den Krankenhäusern zunächst die Fallpauschalen, also Gelder, gekürzt werden sollen, um genau diese eingesparten Gelder dann erneut als Vorhaltekosten zu verteilen. Damit bleibt das Gesamtbudget für die Kliniken in der Summe trotz starker Kostensteigerung konstant. Eine Lösung für die angespannte Situation der Krankenhäuser ist hier nicht zu erkennen. Herr Lauterbach hofft wohl, dass absehbar noch einige Krankenhäuser schließen und damit für die verblieben Häuser dann mehr Geld zur Verfügung steht. Bei den bestehenden Belastungen in der ambulanten wie der stationären Versorgung ist dieser Plan fahrlässig. Eine medizinisch sinnvolle Krankenhausplanung, die eine gute Versorgung der gesamten Bevölkerung gewährleistet, lässt sich so nicht umsetzen.“, so Hauke Hansen.
Corona-Strategie | | Nr. 351/22
Wir gehen einen weiteren Schritt in Richtung Normalität
Zur heute durch die Landesregierung angekündigten Änderungen der Corona-Regeln des Landes zum 1. Januar 2023 erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Heute hat sich die Landesregierung mit dem Corona-Expertenrat erneut beraten. Die in der öffentlichen Anhörung vor dem Innen- und Rechts- sowie dem Sozialausschuss am 3. November getätigten Aussagen haben weiterhin Bestand: Mit Blick auf das Coronavirus sind sich die Experten einig, dass es zum einen keine rechtliche Grundlage mehr für eine Maskenpflicht im ÖPNV gibt, zum anderen die Notwendigkeit für so weitgehende Einschränkungen nicht mehr gegeben sind.
Die Ankündigung der Landesregierung, die Maskenpflicht im ÖPNV daher zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen, ist daher absolut richtig. Damit geht das Land einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Frühzeitig wurde das Auslaufen der Maskenpflicht kommuniziert und damit auch anderen Bundesländern eine Möglichkeit gegeben, diesen Weg mitzugehen.
Mit Blick auf andere Atemwegserkrankungen ist es ebenso richtig, dass die Landesregierung hier auf allgemeine Empfehlungen setzt und den Menschen im Land klare Hilfestellungen für einen eigenverantwortlichen Schutz gibt. Durch unterschiedliche Atemwegserkrankungen ist die Lage des Gesundheitssystems im Land aktuell angespannt. Daher ist es richtig, Hygieneregeln einzuhalten, für die Wahrnehmung von Grippeschutzimpfungen zu werben und Risikogruppen das Tragen einer Maske in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung zu empfehlen“, so Hansen.
Imland Klinik | | Nr. 348/22
Für die Versorgung der Bevölkerung ist die Imland Klinik von herausgehobener Bedeutung
Zur heutigen Bekanntgabe der Imland Klinik, ein Schutzschirmverfahren zu beantragen, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hauke Hansen:
„Für die Versorgung der Bevölkerung ist die Imland Klinik von herausgehobener Bedeutung. Insofern bedaure ich die Belastungen, die durch das nunmehr eingeleitete Schutzschirmverfahren des Krankenhauses gegeben sind. Vor dem Bürgerentscheid wurden den Menschen vor Ort Dinge versprochen, die zu keinem Zeitpunkt kostendeckend waren und von denen niemand sagen konnte, wie sie umgesetzt werden sollen.
Für eine gute Patientenversorgung im Kreis Rendsburg-Eckernförde muss das Ziel sein, die Imland Klinik auf eine wirtschaftliche solide Basis zu stellen.
Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass zur Zeit auch andere Standorte in Schleswig-Holstein unter den aktuellen Personal- und Finanzierungsproblemen leiden. Die Dimension der finanziellen Krise ist bei der Imland Klinik aber im Vergleich besonders weitreichend.“