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Vertane Chance, notwendige aber handwerklich schlechte Krankenhausreform zu verbessern

Zum heutigen Beschluss der Krankenhausreform im Bundesrat erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Ich bedauere sehr, dass Schleswig-Holstein sich heute bei der Abstimmung im Bundesrat zum KHVVG auf Druck der Grünen enthalten hat und eine Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu Stande gekommen ist. Hier hat unser Koalitionspartner die Interessen unseres Landes aus rein parteipolitischen Gründen geopfert. Aus meiner Sicht ist das unverantwortlich und könnte die Krankenhäuser und Kliniken im Land teuer zu stehen kommen. So haben wir gemeinsam eine Chance vertan, ein notwendiges, aber handwerklich schlechtes Gesetz zu verbessern.
Das hat nun zur Folge, dass Regelungen in Kraft treten, die das Versorgungsgeschehen in Schleswig-Holstein nicht signifikant verbessern und schon gar nicht die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Krankenhäuser lösen werden. Seit Monaten haben sich insbesondere Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gemeinsam für umfangreiche und notwendige Verbesserungen des Gesetzes stark gemacht und auch konkrete Vorschläge unterbreitet. Mein Dank gilt hier unserer Gesundheitsministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken, die in den vergangenen Monaten unermüdlich für die Interessen unseres Landes eingesetzt hat und dieses Verfahren immer konstruktiv begleitet hat.
Durch den heutigen Beschluss des Bundesrats nun sehenden Auges in eine unzureichende Reform zu starten, ist nur schwer zu ertragen. Die Bundesregierung war bis zum Schluss nicht in der Lage, die Auswirkungen der Reform auf die einzelnen Krankenhäuser und Regionen zu simulieren, obwohl sie es in Aussicht gestellt hatte. So befinden wir uns jetzt in einem krankenhausplanerischen Blindflug. Denn Reformschritte müssen jetzt erfolgen, ohne dass wir die Auswirkungen verlässlich abschätzen können. Der Krankenhausplanung in Schleswig-Holstein werden so unnötig und wider besseren Wissens Knüppel zwischen die Beine geworfen. Leidtragende sind die Patientinnen und Patienten genauso wie die Beschäftigten im Gesundheitswesen“, so Hansen.